Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Centre Sud ... (0.192.122.972.11)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Centre Sud zur Festlegung des rechtlichen Statuts des Centre in der Schweiz
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Centre Sud zur Festlegung des rechtlichen Statuts des Centre in der Schweiz
- I. Statut, Vorrechte und Immunitäten des Centre
- Art. 1 Persönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 2 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
- Art. 3 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Archive
- Art. 5 Immunität von der Gerichtsbarkeit und der Vollstreckung
- Art. 6 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 7 Steuerliche Behandlung
- Art. 8 Zollbehandlung
- Art. 9 Freie Verfügung über Guthaben
- Art. 10 Mitteilungen
- Art. 11 Pensionskasse und Spezialfonds
- Art. 12 Sozialfürsorge
- II. Vorrechte und Immunitäten der in offizieller Eigenschaft an das Centre berufenen Personen
- Art. 13 Vorrechte und Immunitäten der Vertreter der Mitgliedstaaten des Rates des Centre und der Mitglieder des Komitees des Centre
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten des Präsidenten des Komitees des Centre, des Exekutivdirektors und der Hohen Beamten
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten für alle Beamten des Centre
- Art. 16 Vorrechte und Immunitäten der Beamten nicht schweizerischer Staatsangehörigkeit
- Art. 17 Sozialfürsorge
- Art. 18 Militärdienst der schweizerischen Beamten
- Art. 19 Vorrechte und Immunitäten der mit Missionen für das Centre beauftragten Experten
- Art. 20 Ausnahmen von der Befreiung von der Gerichtsbarkeit
- Art. 21 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 22 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 23 Legitimationskarten
- Art. 24 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 25 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 26 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 27 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 28 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 29 Streitbeilegung
- Art. 30 Änderung des Abkommens
- Art. 31 Kündigung des Abkommens
- Art. 32 Inkrafttreten
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