Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Gebu... (832.104)
INHALT
Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung 1 (VKL)
- Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung 1 (VKL)
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Ziele
- 2. Abschnitt: Definitionen
- Art. 3 ¹⁰ Stationäre Behandlung
- Art. 4 ¹¹
- Art. 5 ¹² Ambulante Behandlung
- Art. 6 ¹³ Langzeitbehandlung
- Art. 7 ¹⁴ Kosten für die universitäre Lehre und für die Forschung
- Art. 8 ¹⁶ Investitionen
- 3. Abschnitt: Ermittlung der Kosten und Erfassung der Leistungen
- Art. 9 Anforderungen an die Ermittlung der Kosten und Erfassung der Leistungen
- Art. 10 ¹⁸ Anforderungen an Spitäler und Geburtshäuser
- Art. 10 a ²⁰ Angaben der Spitäler und Geburtshäuser
- Art. 11 Pflegeheime
- 4. Abschnitt: Ausweis der erbrachten Leistungen
- Art. 12 Anforderungen an die Leistungsstatistik
- Art. 13 ²² Spitäler und Geburtshäuser
- Art. 14 Pflegeheime
- 5. Abschnitt: Einsichtnahme
- Art. 15 ²⁵
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 16 ²⁶
- Art. 17 Inkrafttreten
- Schlussbestimmungen der Änderung vom 22. Oktober 2008 ²⁷
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