Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers ... (814.812.31)
INHALT
Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB)
- Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB)
- 1. Abschnitt: Notwendigkeit und Voraussetzungen
- Art. 1 ² Notwendigkeit
- Art. 1 a ³ Begriffe
- Art. 2 Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse und deren Nachweis
- 2. Abschnitt: Fachprüfung
- Art. 3
- 3. Abschnitt: Gleichwertige Qualifikationen
- Art. 4 Ausbildungsabschlüsse von Schulen und Berufsbildungsinstitutionen
- Art. 5 ⁵
- Art. 6 Gleichgestellte Fachbewilligungen
- Art. 7 Hinreichende Berufserfahrung
- Art. 7 a ⁸ Verweigerung der Anerkennung
- 4. Abschnitt: Aufgaben der zuständigen Stellen
- Art. 8 Trägerschaft
- Art. 9 Prüfungsstellen
- Art. 10 BAG
- Art. 11 Fachbewilligungsausschuss
- 5. Abschnitt: Gebühren
- Art. 12
- 6. Abschnitt: …
- Art. 13 ¹²
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 14 ¹³
- Art. 15 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁴
- Erforderliche Fähigkeiten und Kenntnisse
- 1 Grundlagen der Toxikologie und Ökologie
- 2 Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Arbeitnehmerschutz
- 3 Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit
- 4 Sachgerechte Verwendung und Entsorgung
- 5 Geräte und deren sachgerechte Handhabung
- Anhang 2
- Reglement über die Fachprüfungen
- 1 Gegenstand
- 2 Durchführung
- 3 Periodizität und Sprache
- 4 Ausschreibung
- 5 Anmeldung
- 6 Gebühr
- 7 Form und Dauer
- 8 Zulässige Hilfsmittel
- 9 Abnahme mündlicher Prüfungen
- 10 Bewertung
- 11 Ausschluss
- 12 Ausstellen der Fachbewilligung
- 13 Recht auf Einsicht
- Anhang 3 ¹⁵
- Hinreichende Berufserfahrung
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