Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (0.109)
INHALT
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Allgemeine Grundsätze
- Art. 4 Allgemeine Verpflichtungen
- Art. 5 Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung
- Art. 6 Frauen mit Behinderungen
- Art. 7 Kinder mit Behinderungen
- Art. 8 Bewusstseinsbildung
- Art. 9 Zugänglichkeit
- Art. 10 Recht auf Leben
- Art. 11 Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen
- Art. 12 Gleiche Anerkennung vor dem Recht
- Art. 13 Zugang zur Justiz
- Art. 14 Freiheit und Sicherheit der Person
- Art. 15 Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
- Art. 16 Freiheit von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch
- Art. 17 Schutz der Unversehrtheit der Person
- Art. 18 Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit
- Art. 19 Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
- Art. 20 Persönliche Mobilität
- Art. 21 Recht der freien Meinungsäusserung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
- Art. 22 Achtung der Privatsphäre
- Art. 23 Achtung der Wohnung und der Familie
- Art. 24 Bildung
- Art. 25 Gesundheit
- Art. 26 Habilitation und Rehabilitation
- Art. 27 Arbeit und Beschäftigung
- Art. 28 Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
- Art. 29 Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
- Art. 30 Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
- Art. 31 Statistik und Datensammlung
- Art. 32 Internationale Zusammenarbeit
- Art. 33 Innerstaatliche Durchführung und Überwachung
- Art. 34 Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
- Art. 35 Berichte der Vertragsstaaten
- Art. 36 Prüfung der Berichte
- Art. 37 Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten und dem Ausschuss
- Art. 38 Beziehungen des Ausschusses zu anderen Organen
- Art. 39 Bericht des Ausschusses
- Art. 40 Konferenz der Vertragsstaaten
- Art. 41 Verwahrer ¹⁰
- Art. 42 Unterzeichnung
- Art. 43 Zustimmung, gebunden zu sein
- Art. 44 Organisationen der regionalen Integration
- Art. 45 Inkrafttreten
- Art. 46 Vorbehalte
- Art. 47 Änderungen
- Art. 48 Kündigung
- Art. 49 Zugängliches Format
- Art. 50 Verbindliche Wortlaute
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 24. August 2020 ¹³
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