Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den pr... (916.202.1)
INHALT
Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW)
- Verordnung des BLW über phytosanitäre Massnahmen für die Landwirtschaft und den produzierenden Gartenbau (VpM-BLW)
- Art. 1 Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
- Art. 2 Vorübergehende Aufhebung des Einfuhrverbots
- Art. 3 ² Massnahmen gegen potenzielle Quarantäneorganismen
- Art. 4 ³ Besondere Massnahmen bei erhöhtem phytosanitärem Risiko
- Art. 5 ⁵ Vorsorgliches Einfuhrverbot für Waren mit hohem phytosanitärem Risiko
- Art. 6 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 7 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁷
- Entsprechung von Ausdrücken und anwendbares Recht
- 1 Entsprechung von Ausdrücken
- 2 Anwendbares Recht
- Anhang 2
- Vorübergehend vom Einfuhrverbot ausgenommene Waren, Einfuhrbedingungen und Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
- 1 Kartoffeln aus Ägypten
- 1.1 Vorübergehende Ausnahme vom Einfuhrverbot
- 1.2 Ausschluss von der Liste der schadorganismusfreien Gebiete
- 1.3 Anmeldung von Einfuhrsendungen
- 1.4 Einfuhrkontrolle
- 1.5 Dauer der Aufhebung des Einfuhrverbots
- Anhang 3 ¹⁴
- Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von potenziellen Quarantäneorganismen
- 1 ...
- 2 Epitrix cucumeris (Harris), Epitrix similaris (Gentner), Epitrix subcrinita (Lec.) und Epitrix tuberis (Gentner)
- 2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 2.2 Besondere Bestimmungen
- 3 Schneckenarten der Gattung Pomacea (Perry)
- 3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 3.2 Besondere Bestimmungen
- 4 Pseudomonas syringae pv. actinidiae Takikawa, Serizawa, Ichikawa, Tsuyumu & Goto
- 4.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 4.2 Besondere Bestimmung
- 5 Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV)
- 5.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 5.2 Besondere Bestimmungen
- 6 Rose-rosette-Virus
- 6.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 6.2 Besondere Bestimmungen
- Anhang 4 ²⁰
- Besondere Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Quarantäneorganismen nach Anhang 1 PGesV-WBF-UVEK ²¹ bei erhöhtem phytosanitären Risiko
- 1 Thrips palmi Karny mit Ursprung in Thailand
- 1.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 1.2 Besondere Bestimmung
- 2 Xylella fastidiosa (Wells et al.)
- 2.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 2.2 Besondere Bestimmungen
- 3 Phyllosticta citricarpa (McAlpine) Van der Aa
- 3.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 3.2 Besondere Bestimmungen
- 4 Spodoptera frugiperda (Smith)
- 4.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 4.2 Besondere Bestimmungen
- 5 Aromia bungii (Faldermann)
- 5.1 Massnahmen gegen die Einschleppung und Ausbreitung
- 5.2 Besondere Bestimmungen
- Anhang 5 ²⁷
- Waren aus bestimmten Drittländern, für die aufgrund eines hohen phytosanitären Risikos ein vorsorgliches Einfuhrverbot gilt
- 1 Waren, für die ein vorsorgliches Einfuhrverbot gilt
- 2 Waren, für die gemäss Ziffer 1 das vorsorgliche Einfuhrverbot nicht gilt, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen
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