Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Repub... (0.741.531.945.41)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Italien über die gegenseitige Anerkennung von Probefahrten-Bewilligungen und Kollektiv-Fahrzeugausweisen
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Italien über die gegenseitige Anerkennung von Probefahrten-Bewilligungen und Kollektiv-Fahrzeugausweisen
- Art. 1 Definitionen
- Art. 2 Gegenseitige Anerkennung der Probefahrten-Bewilligungen, der Kollektiv-Fahrzeugausweise und der entsprechenden Kontrollschilder
- Art. 3 Fahrzeugkategorien
- Art. 4 Zur Benützung von Probefahrten-Bewilligungen beziehungsweise Kollektiv-Fahrzeugausweisen berechtigte Personen
- Art. 5 Zweck der Fahrten mit Probefahrten-Bewilligungen beziehungsweise Kollektiv-Fahrzeugausweisen
- Art. 6 Weitere Bestimmungen
- Art. 7 Änderung des Abkommens
- Art. 8 Anhänge
- Art. 9 Kosten
- Art. 10 Anwendbares Recht
- Art. 11 Meinungsverschiedenheiten
- Art. 12 Inkrafttreten und Dauer des Abkommens
- Unterschriften
- Anhang 1
- Modell der italienischen Probefahrten-Bewilligung und des entsprechenden Probefahrten-Kontrollschildes
- Modell der Probefahrten-Bewilligung
- Modell des Probefahrten-Kontrollschildes
- Anhang 2
- Modell des schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweises und Modelle der entsprechenden Händlerschilder
- Modell des schweizerischen Kollektiv-Fahrzeugausweises
- Modelle schweizerischer Händlerschilder am Beispiel des Kantons Luzern
- Modell 1
- Modell 2
- Modell 3
- Modell 4
- Modell 5
- Modell 6
- Modell 7
- Modell 8
- Anhang 3
- Fahrzeugkategorien
- Art. 1
- Art. 2
- Anhang 4
- Vollmacht / Procuration / Delega
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