Beschluss über das Arbeitsexternat und das Arbeits- und Wohnexternat (342.16)
INHALT
Beschluss über das Arbeitsexternat und das Arbeits- und Wohnexternat
- Beschluss über das Arbeitsexternat und das Arbeits- und Wohnexternat
- Art. 64 Abs. 1 StGB angewendet werden (Art. 90 Abs. 2
- Art. 1 Grundsätze
- Art. 2 Zuständigkeit
- Art. 75a und 90 Abs. 4
- Art. 3 Voraussetzungen für die Bewilligung
- Art. 4 Anstalten
- Art. 5 Widerruf des Arbeitsexternats sowie des Arbeits- und
- Art. 6 Beteiligung an den Vollzugskosten
- Art. 7 Schlussbestimmungen
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