FZV
INHALT
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Regelungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Notwendigkeit einer Zulassung
- § 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges
- § 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
- Abschnitt 2
- Zulassungsverfahren
- § 6 Antrag auf Zulassung
- § 7 Tageszulassung
- § 8 Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland nach vorheriger Zulassung in einem anderen Staat
- § 9 Zuteilung von Kennzeichen
- § 10 Besondere Kennzeichen
- § 11 Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge 2
- § 12 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen 3
- § 13 Zulassungsbescheinigung Teil I 4
- § 14 Zulassungsbescheinigung Teil II 5
- § 15 Mitteilungspflichten bei Änderungen
- § 16 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung
- § 17 Verwertungsnachweis 6
- Abschnitt 3
- Internetbasierte Zulassung
- § 18 Zulässigkeit internetbasierter Zulassungsverfahren
- Unterabschnitt 1
- Gemeinsame Regelungen für internetbasierte Zulassungsverfahren über Portale der Zulassungsbehörden
- § 19 Portal
- § 20 Antrag
- § 21 Sicherheitscodes
- § 22 Nachweis der Hauptuntersuchungen und der Sicherheitsprüfungen nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- § 23 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung sowie Vorbehalt der Nachprüfung
- Unterabschnitt 2
- Internetbasierte Außerbetriebsetzung
- § 24 Antrag auf Außerbetriebsetzung
- § 25 Außerbetriebsetzung
- Unterabschnitt 3
- Internetbasierte Erstzulassung, Tageszulassung, Wiederzulassung und Änderung bei Halter- und Wohnsitzwechsel
- § 26 Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und für Änderungen
- § 27 Internetbasierte Erstzulassung
- § 28 Internetbasierte Tageszulassung
- § 29 Internetbasierte Wiederzulassung
- § 30 Internetbasierte Änderung bei Halter- oder Wohnsitzwechsel, sofortige Inbetriebsetzung
- Unterabschnitt 4
- Sofortige Inbetriebsetzung bei internetbasierten Zulassungsvorgängen
- § 31 Zulässigkeit der sofortigen Inbetriebsetzung
- § 32 Vorläufiger Zulassungsnachweis
- Unterabschnitt 5
- Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt
- § 33 Großkundenschnittstelle
- § 34 Registrierung als Großkunde
- § 35 Identifizierungsmerkmal
- § 36 Überprüfung der Voraussetzungen und Widerruf der Registrierung als Großkunde
- § 37 Antragstellung über die Großkundenschnittstelle
- § 38 Übermittlung eines Antrags an die Zulassungsbehörde und automatische Ergänzung erforderlicher Daten
- § 39 Bekanntgabe und Wirksamkeit der Entscheidung der Zulassungsbehörde
- § 40 Sofortige Inbetriebsetzung nach Entscheidung der Zulassungsbehörde
- Abschnitt 4
- Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
- § 41 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
- § 42 Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
- § 43 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
- § 44 Fahrten im internationalen Verkehr
- § 45 Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeuges in das Ausland
- Abschnitt 5
- Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
- § 46 Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland
- § 47 Kennzeichen und Unterscheidungszeichen
- § 48 Beschränkung und Untersagung des Betriebs ausländischer Fahrzeuge
- Abschnitt 6
- Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
- § 49 Versicherungsnachweis
- § 50 Mitteilungspflichten der Zulassungsbehörde
- § 51 Maßnahmen und Pflichten bei fehlendem Versicherungsschutz
- § 52 Versicherungskennzeichen
- § 53 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens
- § 54 Rote Versicherungskennzeichen
- § 55 Maßnahmen bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsverhältnisses
- § 56 Versicherungsplakette
- Abschnitt 7
- Fahrzeugregister
- § 57 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im Zentralen Fahrzeugregister
- § 58 Erhebung und Speicherung der Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister
- § 59 Erhebung und Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern
- § 60 Übermittlung von Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt
- § 61 Übermittlung, Erhebung und Speicherung der Daten über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen im Zentralen Fahrzeugregister
- § 62 Übermittlung von Daten an die Versicherer
- § 63 Mitteilungen an die Finanzbehörden
- § 64 Übermittlung von Daten an Stellen zur Durchführung des Bundesleistungsgesetzes, des Verkehrssicherstellungsgesetzes, des Verkehrsleistungsgesetzes und von Maßnahmen des Katastrophenschutzes
- § 65 Übermittlungen des Kraftfahrt-Bundesamtes an die Zulassungsbehörden
- § 66 Abruf im automatisierten Verfahren
- § 67 Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren
- § 68 Sicherung des Abrufverfahrens gegen Missbrauch
- § 69 Aufzeichnung der Abrufe im automatisierten Verfahren
- § 70 Abruf im automatisierten Verfahren durch ausländische Stellen
- § 71 Übermittlungssperren
- § 72 Löschung von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister
- § 73 Löschung von Daten aus dem örtlichen Fahrzeugregister
- § 74 Zentrale Datenbank der Übereinstimmungsbescheinigungen
- Abschnitt 8
- Durchführungs- und Schlussvorschriften
- § 75 Zuständigkeiten
- § 76 Ausnahmen
- § 77 Ordnungswidrigkeiten
- § 78 Verweis auf technische Regelwerke
- § 79 Übergangs- und Anwendungsbestimmungen
- Anlage 1 (zu § 9 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen
- Anlage 2 (zu § 9 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen
- Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4) Plakettenmuster für elektrisch betriebene Fahrzeuge
- Anlage 4 (zu § 12 Absatz 2, § 41 Absatz 6 Satz 1, § 42 Absatz 3 Satz 2, § 43 Absatz 2, § 45 Absatz 2 Satz 1 bis 4) Ausgestaltung der Kennzeichen
- Anlage 5 (zu § 12 Absatz 3 Satz 2 bis 7) Stempelplaketten und Plakettenträger
- Anlage 6 (zu § 13 Absatz 1) Zulassungsbescheinigung Teil I
- Anlage 7 (zu § 13 Absatz 4) Zulassungsbescheinigung Teil I für Fahrzeuge der Bundeswehr
- Anlage 8 (zu § 14 Absatz 2) Zulassungsbescheinigung Teil II
- Anlage 9 (zu § 17) Verwertungsnachweis
- Anlage 10 (zu § 22 Absatz 4) Verifizierung der Prüfziffer
- Anlage 11 (zu § 26 Absatz 3) Verifizierung und Verarbeitung der Daten für internetbasierte Zulassungsverfahren
- Anlage 12 (zu § 37 Absatz 4) Bevollmächtigung eines Großkunden zur Antragstellung bei der Zulassungsbehörde mithilfe der beim Kraftfahrt-Bundesamt vorhandenen Großkundenschnittstelle
- Anlage 13 (zu § 41 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen
- Anlage 14 (zu § 42 Absatz 5 Satz 1) Fahrzeugschein für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
- Anlage 15 (zu § 43 Absatz 2 Satz 1) Fahrzeugscheinheft für Oldtimerfahrzeuge mit rotem Kennzeichen
- Anlage 16 (zu §§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und 49 Absatz 3) Bestätigung über eine dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger entsprechende Haftpflichtversicherung
- Anlage 17 (zu § 53 Absatz 1 Satz 6) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
- Anlage 18 (zu § 56 Absatz 2 Nummer 3) Versicherungsplakette für Elektrokleinstfahrzeuge
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