Abkommen (0.961.367)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- Gliederung des Abkommens
- Präambel
- Erster Abschnitt: Grundbestimmungen
- Art. 1 Ziel des Abkommens
- Art. 2 Sachlicher Geltungsbereich
- Art. 3 Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich
- Art. 4 Anwendung des innerstaatlichen Rechts
- Art. 5 Grundsatz der Nichtdiskriminierung
- Art. 6 Aufsichtsbehörde
- Zweiter Abschnitt: Zulassungsbedingungen
- Art. 7 Zulassungspflicht
- Art. 8 Geltungsbereich der Zulassung
- Art. 9 Rechtsform
- Art. 10 Bedingungen für die Zulassung
- Art. 11 Erteilung der Zulassung
- Art. 12 Ausdehnung des Geltungsbereichs der Zulassung
- Art. 13 Zulassungsverfahren
- Art. 14 Ablehnung des Zulassungsantrags
- Dritter Abschnitt: Ausübungsbedingungen
- Art. 15 Anlage der Aktivwerte
- Art. 16 Bildung der Solvabilitätsspanne
- Art. 17 Solvabilitätsprüfung
- Art. 18 Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse
- Art. 19 Bildung von technischen Reserven
- Art. 20 Kongruenz und Belegenheit der Bedeckung der technischen Reserven
- Art. 21 Vorschriften über die Bedeckung der technischen Reserven
- Art. 22 Bilanz
- Art. 23 Nichtbeachtung der Vorschriften über die technischen Reserven
- Art. 24 Übertragung des Versicherungsbestands
- Art. 25 Genehmigung der Versicherungsbedingungen und Tarife
- Art. 26 Dokumentation
- Vierter Abschnitt: Entzug der Zulassung
- Art. 27 Voraussetzungen für den Entzug
- Art. 28 Entzugsverfahren
- Art. 29 Entzug der für den Sitz eines Unternehmens erteilten Zulassung
- Fünfter Abschnitt: Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- Art. 30 Bedingungen für die Zusammenarbeit
- Art. 31 Ziele der Zusammenarbeit
- Art. 32 Informationsaustausch
- Art. 33 Geheimhaltungspflicht
- Sechster Abschnitt: Allgemeine und Schlussbestimmungen
- Art. 34 Sonderbestimmungen
- Art. 35 Integrierende Bestandteile des Abkommens
- Art. 36 Verstösse gegen Verpflichtungen aus diesem Abkommen
- Art. 37 Gemischter Ausschuss
- Art. 38 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 39 Entwicklung der innerstaatlichen Rechtsordnung der Vertragsparteien
- Art. 40 Revision des Abkommens
- Art. 41 Nicht unter das Abkommen fallende Versicherungstätigkeiten
- Art. 42 Kündigung
- Art. 43 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 44 Inkrafttreten
- Anhang Nr. 1
- Einteilung der unter das Abkommen fallenden Versicherungszweige
- A. Einteilung der Risiken nach Versicherungszweigen
- B. Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Zweige erteilt wird
- C. Zusätzliche Risiken
- D. Beistandsleistung
- Anhang Nr. 2
- Bestimmung der nicht unter das Abkommen fallenden Versicherungen, Geschäftsvorgänge und Unternehmen
- A. Ausschluss von Versicherungen
- B. Ausschluss von Geschäftsvorgängen
- C. Ausschluss von Unternehmen in besonderen Lagen
- D. Ausschluss bestimmter Unternehmen
- Anhang Nr. 3
- Aufzählung der zulässigen Rechtsformen
- A. In der Schweiz
- B. Im Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland
- Protokoll Nr. 1: Die Solvabilitätsspanne
- Art. 1 Definition der Solvabilitätsspanne
- Art. 2 Definition des Garantiefonds
- Art. 3 Referenzen auf Rechtsakte der EU
- Protokoll Nr. 2: Der Tätigkeitsplan
- Art. 1 Inhalt des Plans
- Art. 2 Ausnahmebestimmungen
- Protokoll Nr. 3: Agenturen und Zweigniederlassungen von Unternehmen, die ihren Sitz ausserhalb der Hoheitsgebiete haben, in denen dieses Abkommen anwendbar ist
- Art. 1 Bedingungen für die Zulassung
- Art. 2 Technische Reserven
- Art. 3 Solvabilitätsspanne
- Art. 4 Kontrolle und Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse
- Art. 5 Abkommen mit Drittstaaten
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