Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwick... (0.972.1)
INHALT
Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
- Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
- Kapitel I Zweck, Aufgaben und Mitgliedschaft
- Art. 1 ² Zweck
- Art. 2 Aufgaben
- Art. 3 Mitgliedschaft
- Kapitel II Kapital
- Art. 4 Genehmigtes Stammkapital
- Art. 5 Zeichnung von Anteilen
- Art. 6 Einzahlung der gezeichneten Beträge
- Art. 7 Ordentliches Kapital
- Kapitel III Geschäftstätigkeit
- Art. 8 Empfängerländer und Verwendung der Mittel
- Art. 9 Ordentliche und besondere Geschäftstätigkeit
- Art. 10 Trennung der Geschäftsbereiche
- Art. 11 Geschäftsmethoden
- Art. 12 Grenzen der ordentlichen Geschäftstätigkeit
- Art. 13 Geschäftsgrundsätze
- Art. 14 Bedingungen für Darlehen und Garantien
- Art. 15 Provisionen und Gebühren
- Art. 16 Sonderrücklage
- Art. 17 Methoden der Deckung von Verlusten der Bank
- Art. 18 ³ Sonderfonds
- Art. 19 Sonderfondsmittel
- Kapitel IV Kreditaufnahme und sonstige Befugnisse
- Art. 20 Allgemeine Befugnisse
- Kapitel V Währungen
- Art. 21 Festlegung und Verwendung von Währungen
- Kapitel VI Organisation und Geschäftsführung
- Art. 22 Aufbau
- Art. 23 Gouverneursrat: Zusammensetzung
- Art. 24 Gouverneursrat: Befugnisse
- Art. 25 Gouverneursrat: Verfahren
- Art. 26 Direktorium: Zusammensetzung
- Art. 27 Direktorium: Befugnisse
- Art. 28 Direktorium: Verfahren
- Art. 29 Abstimmung
- Art. 30 Der Präsident
- Art. 31 Vizepräsident(en)
- Art. 32 Internationaler Charakter der Bank
- Art. 33 Sitz
- Art. 34 Hinterlegungsstellen und Verbindungsstellen
- Art. 35 Veröffentlichung von Berichten und Bereitstellung von Informationen
- Art. 36 Zuweisung und Verteilung der Reineinnahmen
- Kapitel VII Austritt und Suspendierung der Mitgliedschaft; vorübergehende Einstellung und Beendigung der Geschäftstätigkeit
- Art. 37 Austrittsrecht der Mitglieder
- Art. 38 Suspendierung der Mitgliedschaft
- Art. 39 Abrechnung mit früheren Mitgliedern
- Art. 40 Vorübergehende Einstellung der Geschäftstätigkeit
- Art. 41 Beendigung der Geschäftstätigkeit
- Art. 42 Haftung der Mitglieder und Begleichung von Forderungen
- Art. 43 Verteilung der Vermögenswerte
- Kapitel VIII Rechtsstellung, Immunitäten, Vorrechte und Befreiung
- Art . 44 Zweck dieses Kapitels
- Art. 45 Rechtsstellung der Bank
- Art. 46 Stellung der Bank in Bezug auf gerichtliche Verfahren
- Art. 47 Befreiung der Vermögenswerte von Zugriff
- Art. 48 Unverletzlichkeit der Archive
- Art. 49 Befreiung der Vermögenswerte von Beschränkungen
- Art. 50 Vorrecht für den Nachrichtenverkehr
- Art. 51 Immunitäten der leitenden und sonstigen Bediensteten
- Art. 52 Vorrechte der leitenden und sonstigen Bediensteten
- Art. 53 Befreiung von der Besteuerung
- Art. 54 Durchführung dieses Kapitels
- Art. 55 Aufhebung der Immunitäten, Vorrechte und Befreiungen
- Kapitel IX Änderung, Auslegung, Schiedsverfahren
- Art. 56 Änderungen
- Art. 57 Auslegung und Anwendung
- Art. 58 Schiedsverfahren
- Art. 59 Als erteilt geltende Genehmigung
- Kapitel X Schlussbestimmungen
- Art. 60 Unterzeichnung und Hinterlegung
- Art. 61 Ratifikation, Annahme oder Genehmigung
- Art. 62 Inkrafttreten
- Art. 63 Eröffnungssitzung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Anlage A
- Erstzeichnungen auf das genehmigte Stammkapital durch voraussichtliche Mitglieder ⁴ , die nach Artikel 61 Mitglieder werden können
- Anlage B
- Abschnitt A Wahl der Direktoren durch die Gouverneure, die Belgien, Dänemark, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal, Spanien, das Vereinigte Königreich, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Investitionsbank vertreten
- Abschnitt B Wahl der Direktoren durch die Gouverneure, die andere Länder vertreten
- Abschnitt B i) Wahl von Direktoren durch die Gouverneure, welche die in Anlage A als mittel‑ und osteuropäische Länder aufgeführten Länder (Empfängerländer) vertreten
- Abschntt B ii) Wahl von Direktoren durch die Gouverneure, welche die in Anlage A als andere europäische Länder aufgeführten Länder vertreten
- Abschnitt B iii) Wahl von Direktoren durch die Gouverneure, welche die in Anlage A als nichteuropäische Länder aufgeführten Länder vertreten
- Abschnitt C Regelungen für die Wahl der Direktoren, die nicht in Anlage A aufgeführte Länder vertreten
- Abschnitt D Übertragung von Stimmen
- Geltungsbereich am 2. März 2016 ⁵
- Vorbehalte und Erklärungen
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