Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (941.298.1)
INHALT
Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV 1)
- Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen (Eichgebührenverordnung, EichGebV 1)
- Art. 1 ⁴ Gegenstand
- Art. 2 Gebührenpflicht
- Art. 3 Festlegung der Gebühren
- Art. 3 a ¹¹ Anpassung an die Teuerung
- Art. 4 Gebührenreduktion bei grösseren Stückzahlen
- Art. 5 Überzeitzuschlag
- Art. 6 Auslagen
- Art. 7 Gebühren für eine nicht erfolgreiche Eichung, Kontrolle oder Nachschau
- Art. 8 Abgeltungen für die Kantone und das METAS ¹²
- Art. 9 Vorschuss
- Art. 10 Rechnungsstellung und Gebührenverfügung
- Art. 11 Fälligkeit und Verzugszins
- Art. 12 Verjährung
- Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 14 Übergangsbestimmung
- Art. 15 Inkrafttreten
- Anhang ¹⁶
- Eich- und Kontrollgebühren
- A Stundenansatz
- B Gebühren für die einzelnen Messmittel
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