Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «Jugend und Musik» (442.131)
INHALT
Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «Jugend und Musik»
- Verordnung des EDI über das Förderungskonzept zum Programm «Jugend und Musik»
- 1. Abschnitt: Förderziele
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Grundsatz und Förderbereiche
- Art. 2
- 3. Abschnitt: Aus- und Weiterbildung von J+M-Leiterinnen und -Leitern
- Art. 3 Ausbildung zur J+M-Leiterin oder zum J+M-Leiter
- Art. 4 Ausbildungsvoraussetzungen
- Art. 5 Verfahren für die Zulassung zur Ausbildung
- Art. 6 Weiterbildung
- Art. 7 Beiträge für den Aufbau von Aus- und Weiterbildungsmodulen
- Art. 8 Beiträge für die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmodulen
- Art. 9 Sistierung und Entzug des Zertifikats
- 4. Abschnitt: J+M-Kurse und -Lager
- Art. 10 J+M-Kurse
- Art. 11 J+M-Lager
- Art. 12 Trägerschaft
- Art. 13 Teilnahme
- Art. 14 Betreuungsverhältnis
- Art. 15 Verfahren für Beiträge an J+M-Kurse und -Lager
- Art. 16 Prioritätenordnung
- 5. Abschnitt: Geschäftsstelle J+M
- Art. 17 Aufgaben
- Art. 18 Auswahl und Leistungsvereinbarung
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 19 Übergangsbestimmung
- Art. 20 Inkrafttreten
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