Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauc... (VIII A/52/1)
INHALT
Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände im Bereich des Schlachtens, der Fleischkontrolle sowie der Bestimmungen über das Schlachtgewicht
- Verordnung über den Vollzug der Bundesgesetzgebung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände im Bereich des Schlachtens, der Fleischkontrolle sowie der Bestimmungen über das Schlachtgewicht
- Art. 1 Organisation des Vollzugs
- Art. 2 Departement Finanzen und Gesundheit
- Art. 3 Kantonstierarzt
- Art. 4 Kantonschemiker
- Art. 5 Wägung von Schlachttierkörpern
- Art. 6 Zuständigkeit, Zusammenarbeit mit der Lebensmittelkontrolle
- Art. 7 Tätigkeitsbeschränkung
- Art. 8 Amtsgeheimnis
- Art. 9 Notschlachtungen
- Art. 10 Ungeniessbares Fleisch
- Art. 11 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 12 Inkrafttreten
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