Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (742.221)
INHALT
Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV)
- Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Geschäftsbericht
- Art. 4 Rechnungslegung
- Art. 5 Auskunftspflicht gegenüber den Kantonen
- Art. 6 ¹² Subventionsrechtliche Prüfung
- Art. 7 Trennung der Sparte Infrastruktur von den übrigen Unternehmenssparten
- 2. Kapitel: Anlagen- und Abschreibungsrechnung
- Art. 8 Grundsätze
- Art. 9 Abgrenzung zwischen der Erfolgsrechnung und der Anlagen- und Abschreibungsrechnung
- Art. 10 Aktivierung und Ausbuchung von Anlagen
- Art. 11 Abschreibungen und Wertberichtigungen
- Art. 12 Veränderte Nutzungsdauer
- 3. Kapitel: Betriebskosten- und Leistungsrechnung, Planrechnung
- Art. 13 Betriebskosten- und Leistungsrechnung
- Art. 14 Planrechnung
- Art. 15 Planrechnung und Linienerfolgsrechnungen
- Art. 16 Mindestgliederung der Markterlöse
- Art. 17 Mindestgliederung der Kosten
- Art. 18 Mindestgliederung der Abgeltungen
- Art. 19 Ausweis der Summen und des Ergebnisses
- Art. 20 Mittelfristplan
- 4. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 21 Vollzug
- Art. 22 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 23 ³⁰ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 1. Mai 2020
- Art. 24 Inkrafttreten
- Anhang ³¹
- Bandbreiten der Abschreibungssätze für Anlagen des regionalen Personenverkehrs
- 1 Anlagen ohne vorgegebene Unterteilung in Unteranlagen
- 2 Anlagen mit vorgegebener Unterteilung in Unteranlagen
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