Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (831.435.1) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1)
- Verordnung über die Aufsicht in der beruflichen Vorsorge (BVV 1)
 - 1. Abschnitt: Geltungsbereich
 - Art. 1
 - 2. Abschnitt: Aufsicht
 - Art. 2 Kantonale Aufsichtsbehörden
 - Art. 3 Verzeichnis der beaufsichtigten Einrichtungen
 - Art. 4 Änderung des Verzeichnisses
 - 3. Abschnitt: Oberaufsicht
 - Art. 5 Unabhängigkeit der Mitglieder der Oberaufsichtskommission
 - Art. 6 Kosten der Oberaufsicht
 - Art. 7 ⁴ Aufsichtsabgabe der Aufsichtsbehörden
 - Art. 8 ⁶ Aufsichtsabgabe des Sicherheitsfonds, der Auffangeinrichtung und der Anlagestiftungen
 - Art. 9 Ordentliche Gebühren
 - Art. 10 Ausserordentliche Gebühr
 - Art. 11 Allgemeine Gebührenverordnung
 - 4. Abschnitt: Bestimmungen über die Gründung von Einrichtungen der beruflichen Vorsorge
 - Art. 12 Vor der Gründung einzureichende Unterlagen
 - Art. 13 Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
 - Art. 14 Berichterstattung nach der Gründung
 - 5. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über die Gründung von Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von Art. 65 Abs. 4 BVG
 - Art. 15 Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen
 - Art. 16 Tätigkeit vor der Aufsichtsübernahme
 - Art. 17 Anfangsvermögen
 - Art. 18 Garantie, Rückdeckung
 - Art. 19 Parität im obersten Organ
 - Art. 20 Änderung der Geschäftstätigkeit
 - 6. Abschnitt: Besondere Bestimmungen über die Gründung von Anlagestiftungen
 - Art. 21 Vor der Gründung zusätzlich einzureichende Unterlagen
 - Art. 22 Widmungsvermögen
 - 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 23 Aufhebung bisherigen Rechts
 - Art. 24 Änderung bisherigen Rechts
 - Art. 25 Übergangsbestimmungen
 - Art. 25 a ¹⁷ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. Juli 2014
 - Art. 26 Inkrafttreten