Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschl... (411.252)
INHALT
Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993
- Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993
- 14. Juni 1994
- 1. Der Kanton Solothurn tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die
- 2. Der Kantonsrat kann die Vereinbarung kündigen und Änderungen
- 3. a) Der Kanton fördert die interkantonale Anerkennung von Ausbil-
- 4. Der Kantonsrat bewilligt die notwendigen Kredite.
- 5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
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