Abkommen zwischen den schweizerischen Bischöfen einerseits und dem Staatsrat des Kant... (430.18)
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Abkommen zwischen den schweizerischen Bischöfen einerseits und dem Staatsrat des Kantons Freiburg anderseits über die Förderung und finanzielle Sicherstellung der Universität Freiburg --> 431.0.18
- Abkommen zwischen den schweizerischen Bischöfen einerseits und dem Staatsrat des Kantons Freiburg anderseits über die Förderung und finanzielle Sicherstellung der Universität Freiburg --> 431.0.18
- Art. 1
- Art. 2
- Art. 3
- Art. 4
- Artikel 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 1899 über die
- Art. 5
- Art. 6
- Art. 7
- Artikel 1 gegebenen Zusicherung zu unterstützen, übernehmen die
- Art. 8
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