Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (172.056.11)
INHALT
Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)
- Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB)
- 1. Abschnitt: Geltungsbereich
- Art. 1 Gegenrecht
- Art. 2 Befreiung von der Unterstellung unter das BöB
- 2. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
- Art. 3 Massnahmen gegen Interessenkonflikte und Korruption
- Art. 4 Teilnahmebedingungen und Eignungskriterien
- 3. Abschnitt: Vergabeverfahren
- Art. 5 Einladungsverfahren
- Art. 6 Dialog
- Art. 7 Leistungsbeschreibung
- Art. 8 Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen
- Art. 9 Entschädigung der Anbieterinnen
- Art. 10 Dokumentationspflichten
- Art. 11 Vertragsabschluss
- Art. 12 Debriefing
- 4. Abschnitt: Wettbewerbs- und Studienauftragsverfahren
- Art. 13 Leistungsarten
- Art. 14 Anwendungsbereich
- Art. 15 Verfahrensarten
- Art. 16 Unabhängiges Expertengremium
- Art. 17 Besondere Bestimmungen zum Wettbewerbsverfahren
- Art. 18 Ansprüche aus dem Wettbewerb oder Studienauftrag
- Art. 19 Weisungen
- 5. Abschnitt: Sprachen
- Art. 20 Sprache der Veröffentlichungen
- Art. 21 Sprache der Ausschreibungsunterlagen
- Art. 22 Sprache der Eingaben
- Art. 23 Verfahrenssprache
- 6. Abschnitt: Weitere Bestimmungen
- Art. 24 Preisprüfung
- Art. 25 Ausschluss und Sanktion
- Art. 26 Zugangsrecht der Wettbewerbskommission
- Art. 27 Bekanntgabe der Beschaffungen ab 50 000 Franken
- Art. 28 Statistik zu den Beschaffungen im Staatsvertragsbereich
- Art. 29 Kosten und Vergütungen der KBBK
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Vollzug und Überwachung
- Art. 32 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Sektorenmärkte im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 BöB, die nach Artikel 7 BöB von der Unterstellung unter das BöB befreit sind
- Anhang 2
- Massgebliche Übereinkommen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen
- Anhang 3 ¹⁹
- Nachweis der Erfüllung der Teilnahmebedingungen und der Eignungskriterien
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