Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren (812.214.5)
INHALT
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren (GebV-Swissmedic)
- Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über seine Gebühren (GebV-Swissmedic)
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Anwendbarkeit der Allgemeinen Gebührenverordnung
- Art. 3 Zahlungspflicht
- Art. 4 Bemessung
- Art. 5 Allgemeine Gebührenzuschläge
- Art. 6 ⁶ Gebührenzuschlag für beschleunigtes Zulassungsverfahren
- Art. 7 ⁸ Gebührenzuschlag für Verfahren mit Voranmeldung
- Art. 8 Allgemeine Gebührenreduktionen
- Art. 9 Gebührenreduktionen für Neuzulassungen
- Art. 10 Gebührenreduktionen für Verfahren nach den Artikeln 13 und 14 HMG
- Art. 11 ¹¹ Gebührenreduktion für Sammelgesuche
- Art. 12 Gebührenreduktion im öffentlichen Interesse
- Art. 13 ¹² Gebührenplafonierung bei Zulassungserweiterungen und Änderungen
- Art. 14 Auslagen
- Art. 15 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 16 Inkrafttreten
- Anhang 1 ¹⁵
- Gebühren für Human- und Tierarzneimittel
- I. Gebühren für Zulassungen
- II. Gebühren für Kontrollen von Zulassungsauflagen
- III. Gebühren für Chargenfreigaben
- IV. Bewilligung von klinischen Versuchen
- V. Gebühren für Betriebsbewilligungen
- VI. Gebühren für Zertifikate
- Anhang 2 ¹⁷
- Gebühren für Medizinprodukte
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