Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hoc... (414.205.1)
INHALT
Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen
- Verordnung des Hochschulrates über die Koordination der Lehre an den Schweizer Hochschulen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Geltungsbereich
- 2. Abschnitt: Kreditsystem und Studienstufen
- Art. 3 Europäisches Kreditsystem ECTS
- Art. 4 Gestuftes Studiensystem
- Art. 5 Gliederung des Weiterbildungsangebots
- 3. Abschnitt: Zulassung zu den Studienstufen
- Art. 6 Zulassung zum Bachelorstudium
- Art. 7 Zulassung zum Masterstudium: allgemeine Bestimmungen
- Art. 8 Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelorabschluss desselben Hochschultyps
- Art. 9 Zulassung zum Masterstudium mit einem Bachelorabschluss eines anderen Hochschultyps
- Art. 10 Zulassung zum Doktoratsstudium
- 4. Abschnitt: Titel
- Art. 11 Von universitären Institutionen verliehene Titel
- Art. 12 Von Fachhochschulen und anderen Institutionen des Fachhochschulbereichs verliehene Titel
- Art. 13 Von pädagogischen Hochschulen verliehene Titel
- Art. 14 Gleichwertigkeit von Lizentiat und Masterabschluss
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 15 Aufhebung anderer Erlasse
- Art. 16 Inkrafttreten
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