Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (152.31)
INHALT
Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)
- Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 1 a . Abschnitt: ² Geltungsbereich des BGÖ
- Art. 1 a
- 2. Abschnitt: Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten
- Art. 2 Grundsatz des gleichen Zugangs für jede Person
- Art. 3 Unterstützung der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
- Art. 4 Einsichtnahme vor Ort
- Art. 5 Zustellung einer Kopie
- Art. 6 Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Privatsphäre Dritter und öffentlichem Interesse am Zugang
- 3. Abschnitt: Gesuch um Zugang zu amtlichen Dokumenten und Zuständigkeiten
- Art. 7 Inhalt des Gesuchs
- Art. 8 Gesuche um Zugang zu amtlichen Dokumenten der Vertretungen der Schweiz im Ausland
- Art. 9 Besondere Bedürfnisse der Medien
- Art. 10 Gesuche, die eine besonders aufwändige Bearbeitung erfordern
- Art. 11 Zuständigkeit für die Stellungnahme
- 4. Abschnitt: Schlichtung und Empfehlung
- Art. 12 Schlichtung
- Art. 12 a ⁹ Schlichtungsanträge, die eine besonders aufwändige Bearbeitung erfordern
- Art. 12 b ¹² Pflicht zur Mitwirkung am Schlichtungsverfahren
- Art. 13 Empfehlung
- Art. 13 a ²⁰ Information des EDÖB durch die Behörde
- 5. Abschnitt: Gebühren
- Art. 14 Grundsatz
- Art. 15 Erlass oder Reduktion der Gebühren
- Art. 16 Gebührentarif und Information über voraussichtliche Kosten
- 6. Abschnitt: Bewirtschaftung und Publikation amtlicher Dokumente sowie Information über amtliche Dokumente
- Art. 17 Bewirtschaftung amtlicher Dokumente
- Art. 18 Information über amtliche Dokumente
- Art. 19 Publikation amtlicher Dokumente
- 7. Abschnitt: Beraterin oder Berater für die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips
- Art. 20
- 8. Abschnitt: Evaluation
- Art. 21
- 9. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 22 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 22 a ²⁵ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 20. April 2011
- Art. 23 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Gebührentarif in Franken
- 1. Reproduktionen
- 2. Prüfung und Vorbereitung von amtlichen Dokumenten für die Gewährung des Zugangs
- Anhang 2
- Änderung bisherigen Rechts
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