Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (780.1)
INHALT
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
- Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Sachlicher Geltungsbereich
- Art. 2 Persönlicher Geltungsbereich
- Art. 3 Überwachungsdienst
- Art. 4 Bearbeitung von Personendaten
- Art. 5 Beratendes Organ
- 2. Abschnitt: Informatiksystem zur Verarbeitung von Daten im Rahmen der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
- Art. 6 Grundsatz
- Art. 7 Zweck des Verarbeitungssystems
- Art. 8 Inhalt des Verarbeitungssystems
- Art. 9 Zugriff auf das Verarbeitungssystem
- Art. 10 Akteneinsichtsrecht und Recht auf Auskunft über die Daten
- Art. 11 Aufbewahrungsfrist für die Daten
- Art. 12 Sicherheit
- Art. 13 Verantwortung
- Art. 14 Schnittstelle zum polizeilichen Informationssystem-Verbund des Bundesamtes für Polizei
- Art. 14 a ²⁷ Schnittstelle zum Informationssystem des NDB
- 3. Abschnitt: Aufgaben des Dienstes
- Art. 15 Auskünfte über Fernmeldedienste
- Art. 16 Allgemeine Aufgaben bei der Überwachung
- Art. 17 Aufgaben bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
- Art. 18 Qualitätskontrolle
- 4. Abschnitt: Pflichten bei der Überwachung des Postverkehrs
- Art. 19 Pflichten der Anbieterinnen von Postdiensten
- Art. 20 Informationen vor Anordnung einer Überwachung
- 5. Abschnitt: Auskünfte im Zusammenhang mit der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
- Art. 21 Auskünfte über Fernmeldedienste
- Art. 22 Auskünfte zur Identifikation der Täterschaft bei Straftaten über das Internet und zur Identifikation von Personen bei Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit ³⁷
- Art. 23 Modalitäten der Datenerfassung und der Auskunftserteilung
- Art. 24 Informationen vor Anordnung einer Überwachung
- Art. 25 Informationen über Dienstleistungen
- 6. Abschnitt: Pflichten bei der Überwachung des Fernmeldeverkehrs
- Art. 26 Pflichten der Anbieterinnen von Fernmeldediensten
- Art. 27 Pflichten der Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste
- Art. 28 Pflichten der Betreiberinnen von internen Fernmeldenetzen
- Art. 29 Pflichten der Personen, die ihren Zugang zu einem öffentlichen Fernmeldenetz Dritten zur Verfügung stellen
- Art. 30 Pflichten der professionellen Wiederverkäufer von Karten und ähnlichen Mitteln
- 7. Abschnitt: Sicherstellung der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft der Anbieterinnen von Fernmeldediensten
- Art. 31 Ausführungsbestimmungen über Auskunfts- und Überwachungstypen
- Art. 32 Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
- Art. 33 Nachweis der Auskunfts- und Überwachungsbereitschaft
- Art. 34 Kostenübernahme bei unzureichender Mitwirkung
- 8. Abschnitt: Notsuche und Fahndung nach verurteilten Personen
- Art. 35 Notsuche
- Art. 36 Fahndung nach verurteilten Personen
- Art. 37 Verfahren
- 9. Abschnitt: ⁴³ Kosten
- Art. 38 Grundsätze
- Art. 38 a Modalitäten
- 10. Abschnitt: Strafbestimmungen
- Art. 39 Übertretungen
- Art. 40 Gerichtsbarkeit
- 11. Abschnitt: Aufsicht und Rechtsschutz
- Art. 41 Aufsicht
- Art. 42 Rechtsschutz
- 12. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 43 Vollzug
- Art. 44 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 45 Übergangsbestimmungen
- Art. 46 Koordination mit dem Nachrichtendienstgesetz vom 25. September 2015
- Art. 47 Referendum und Inkrafttreten
- Anhang
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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