Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden (943.1)
INHALT
Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden
- Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden
- 1. Abschnitt: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Bewilligung
- Art. 2 Bewilligungspflicht
- Art. 3 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
- Art. 4 Bewilligungsvoraussetzungen für Reisende
- Art. 5 Bewilligungsvoraussetzungen für Schausteller und Zirkusse
- Art. 6 Bewilligungsvoraussetzungen für ausländische Personen mit Aufenthalt, Wohnsitz oder Sitz im Ausland
- Art. 7 Erteilung der Bewilligung
- Art. 8 Abgabe von Ausweiskarten durch Unternehmen und Branchenverbände
- Art. 9 Wirksamkeit und Geltungsdauer der Bewilligung
- Art. 10 Entzug der Bewilligung
- Art. 11 Ausgeschlossene Waren und Dienstleistungen
- 3. Abschnitt: Gebühren
- Art. 12
- 4. Abschnitt: Datenschutz
- Art. 13
- 5. Abschnitt: Strafbestimmungen
- Art. 14 Übertretungen
- Art. 15 Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben
- Art. 16 Strafverfolgung
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 17 Vollzug
- Art. 18 Internationale Gewerbelegitimationskarte für Grossreisende
- Art. 19 Ausführungsbestimmungen des Bundesrates
- Art. 20 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 21 Übergangsbestimmungen
- Art. 22 Referendum und Inkrafttreten
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