Abgaben und Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen nach § 27 Waldgesetz: Festle... (931.13)
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Abgaben und Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen nach § 27 Waldgesetz: Festlegung der Abgabesätze für das Jahr 2002
- Abgaben und Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen nach § 27 Waldgesetz: Festlegung der Abgabesätze für das Jahr 2002
- § 27 Waldgesetz: Festlegung der
- 3. Juli 2001
- 1. Die Abgabe für die Bürgergemeinden für das Beitragsjahr 2002 beträgt
- 2. Die Einwohnergemeinden haben für das Jahr 2002 keine Abgabe zu
- 3. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
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