Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (251.4)
INHALT
Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
- Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen
- Art. 1 Erlangung der Kontrolle
- Art. 2 Gemeinschaftsunternehmen
- Art. 3 Beteiligte Unternehmen
- Art. 4 Berechnung des Umsatzes
- Art. 5 Umsatz eines beteiligten Unternehmens
- Art. 6 Berechnung der Bruttoprämieneinnahmen bei Versicherungsgesellschaften
- Art. 7 ²
- Art. 8 ³ Ermittlung der Grenzwerte bei Beteiligung von Banken und übrigen Finanzintermediären
- Art. 9 Meldung eines Zusammenschlussvorhabens
- Art. 10 Benachrichtigung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht ⁵
- Art. 11 Inhalt der Meldung
- Art. 12 Erleichterte Meldung
- Art. 13 Meldeformulare und Erläuterungen
- Art. 14 Bestätigung der Vollständigkeit der Meldung
- Art. 15 Zusätzliche Angaben und Unterlagen
- Art. 16 Bewilligung des Vollzugs
- Art. 17 Bewilligung des Vollzugs bei Banken
- Art. 18 Veröffentlichung der Einleitung eines Prüfungsverfahrens
- Art. 19 Stellungnahme Dritter
- Art. 20 Fristen
- Art. 21 Wesentliche Änderungen der Verhältnisse
- Art. 22 Berichterstattung über unbedenkliche Zusammenschlüsse
- Art. 23 Veröffentlichung des Entscheides nach Abschluss der Prüfung
- Art. 24 Übergangsbestimmung
- Art. 25 Inkrafttreten
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