Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (142.204) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
- Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV)
 - 1. Abschnitt: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe
 - Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
 - Art. 2 Begriffe
 - 2. Abschnitt: Bestimmungen zur Einreise in die Schweiz und zum Flughafentransit
 - Art. 3 Einreisevoraussetzungen für kurzfristige Aufenthalte
 - Art. 4 Einreisevoraussetzungen für einen längerfristigen Aufenthalt
 - Art. 5 Voraussetzungen für den Flughafentransit
 - Art. 6 Reisedokument
 - Art. 7 Ausnahmen von der Reisedokumentenpflicht
 - Art. 8 Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte
 - Art. 9 Visumpflicht für längerfristige Aufenthalte
 - Art. 10 Visumpflicht für den Flughafentransit
 - 3. Abschnitt: Visa für kurzfristige Aufenthalte und Visa für den Flughafentransit
 - Art. 11 Erteilung von Visa für kurzfristige Aufenthalte
 - Art. 12 Anwendung der Bestimmungen des Visakodex
 - Art. 13 Fingerabdrücke
 - Art. 14 Verpflichtungserklärung
 - Art. 15 Umfang der Verpflichtungserklärung
 - Art. 16 Verfahren für die Verpflichtungserklärung
 - Art. 17 Reisekrankenversicherung
 - Art. 18 Andere Sicherheiten
 - Art. 19 Visumgebühr
 - Art. 20 Übertragung von Aufgaben im Rahmen des Visumverfahrens
 - 4. Abschnitt: Visa für längerfristige Aufenthalte
 - Art. 21 Erteilung von Visa für längerfristige Aufenthalte
 - Art. 22 Territoriale Zuständigkeit der Schweizerischen Auslandvertretungen
 - Art. 23 Persönliches Erscheinen
 - Art. 24 Begleitdokumente bei Visumgesuchen für einen längerfristigen Aufenthalt
 - Art. 25 Visumgebühr
 - Art. 26 Fingerabdrücke
 - Art. 27 Gültigkeitsdauer der Visa für einen längerfristigen Aufenthalt
 - 5. Abschnitt: Verfahren an der Grenze
 - Art. 28 Überschreiten der Grenze
 - Art. 29 Schengener Aussengrenzen
 - Art. 30 Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen
 - Art. 31 Zuständigkeit für die Personenkontrollen
 - 6. Abschnitt: Sorgfalts- und Betreuungspflicht der Luftverkehrsunternehmen
 - Art. 32 Umfang der Sorgfaltspflicht
 - Art. 33 Modalitäten der Zusammenarbeit
 - 7. Abschnitt: Zuständige Behörden
 - Art. 34 Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Einreise- und Ausreisesystem und dem Fonds für die innere Sicherheit ⁵⁶
 - Art. 34 a ⁶⁶ Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Europäischen Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem
 - Art. 34 b ⁶⁹ Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Visakodex
 - Art. 34 c ⁷² Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit der Interoperabilität zwischen den Schengen/Dublin-Informationssystemen
 - Art. 34 d ⁷⁶ Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit der einheitlichen Gestaltung von Visa und Ausländerausweisen für Drittstaatsangehörige
 - Art. 35 Staatssekretariat für Migration
 - Art. 36 Auslandvertretungen
 - Art. 37 Für die Kontrolle der Einreisevoraussetzungen an den Aussengrenzen und der Voraussetzungen für den Flughafentransit zuständige Behörden
 - Art. 38 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
 - Art. 39 Kantonale Migrationsbehörden
 - Art. 40 Aufsicht
 - 8. Abschnitt: Zusammenarbeit der Behörden
 - Art. 41 Konsultation und Unterrichtung im Visumverfahren
 - Art. 42 Stellvertretung im Visumverfahren
 - Art. 43 Konsularische Zusammenarbeit vor Ort
 - Art. 44 Innerstaatliche Zusammenarbeit der Behörden
 - 9. Abschnitt: Automatisierte Grenzkontrolle an den Schengener Aussengrenzen am Flughafen
 - Art. 45 Automatisierte Grenzkontrolle
 - Art. 46 Teilnahme an der automatisierten Grenzkontrolle
 - Art. 47 Teilnehmerkarte
 - Art. 48 Informationssystem
 - Art. 49 Datenbekanntgabe
 - Art. 50 Verantwortlichkeit und Löschung der Daten
 - Art. 51 Rechte der Betroffenen
 - Art. 52 Datensicherheit
 - Art. 53 Statistik und Auswertung
 - 10. Abschnitt : Überwachung der Ankunft am Flughafen
 - Art. 54 Gesichtserkennungssystem
 - Art. 55 Inhalt des Gesichtserkennungssystems
 - Art. 56 Voraussetzungen für die Datenerfassung
 - Art. 57 Voraussetzungen für die Datenabfrage
 - Art. 58 Vorgehen bei der Datenabfrage
 - Art. 59 Datenbekanntgabe
 - Art. 60 Löschung der Daten
 - Art. 61 Verantwortlichkeit
 - Art. 62 Rechte der Betroffenen, Datensicherheit, Statistik und Auswertung
 - 11. Abschnitt : Dokumentenberaterinnen und -berater
 - Art. 63 Abkommen über den Einsatz von Dokumentenberaterinnen und ‑beratern
 - Art. 64 Zusammenarbeit
 - Art. 65 Einsatz schweizerischer Dokumentenberaterinnen und -berater im Ausland
 - Art. 66 Einsatz ausländischer Dokumentenberaterinnen und -berater in der Schweiz
 - 12. Abschnitt : Einreiseverweigerung und Rechtsschutz
 - Art. 67 Kurzfristiger Aufenthalt und Flughafentransit
 - Art. 68 Längerfristiger Aufenthalt
 - 13. Abschnitt : Schlussbestimmungen
 - Art. 69 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
 - Art. 70 Übergangsbestimmung
 - Art. 71 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Schengen-Assoziierungsabkommen
 - Anhang 2 ¹⁰³
 - Staaten und Gebietskörperschaften, deren Angehörige ab dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte unterstehen
 - Anhang 3
 - Staaten und Gebietskörperschaften, deren Angehörige ab dem neunten Tag der Erwerbstätigkeit oder ab dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben oder Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst, im Reisendengewerbe, im Erotikgewerbe oder im Garten- und Landschaftsbau der Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte unterstehen
 - Anhang 4
 - Staaten, für die das EJPD eine Visumpflicht für den Flughafentransit eingeführt hat, weil Flugpassagiere im Transit in grosser Zahl illegal in die Schweiz gelangen (Art. 3 Abs. 2 des Visakodex)