Übereinkommen über die Cyberkriminalität 1 (0.311.43)
INHALT
Übereinkommen über die Cyberkriminalität 1
- Übereinkommen über die Cyberkriminalität 1
- Kapitel I: Begriffsbestimmungen
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- Kapitel II: Innerstaatlich zu treffende Massnahmen
- Abschnitt 1: Materielles Strafrecht
- Titel 1: Straftaten gegen die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Verfügbarkeit von Computerdaten und -systemen
- Art. 2 Rechtswidriger Zugang
- Art. 3 Rechtswidriges Abfangen
- Art. 4 Eingriff in Daten
- Art. 5 Eingriff in ein System
- Art. 6 Missbrauch von Vorrichtungen
- Titel 2: Computerbezogene Straftaten
- Art. 7 Computerbezogene Fälschung
- Art. 8 Computerbezogener Betrug
- Titel 3: Inhaltsbezogene Straftaten
- Art. 9 Straftaten mit Bezug zu Kinderpornographie
- Titel 4: Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
- Art. 10 Straftaten in Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte
- Titel 5: Weitere Formen der Verantwortlichkeit und Sanktionen
- Art. 11 Versuch und Beihilfe oder Anstiftung
- Art. 12 Verantwortlichkeit juristischer Personen
- Art. 13 Sanktionen und Massnahmen
- Abschnitt 2: Verfahrensrecht
- Titel 1: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 14 Geltungsbereich verfahrensrechtlicher Bestimmungen
- Art. 15 Bedingungen und Garantien
- Titel 2: Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten
- Art. 16 Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten
- Art. 17 Umgehende Sicherung und teilweise Weitergabe von Verkehrsdaten
- Titel 3: Anordnung der Herausgabe
- Art. 18 Anordnung der Herausgabe
- Titel 4: Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten
- Art. 19 Durchsuchung und Beschlagnahme gespeicherter Computerdaten
- Titel 5: Erhebung von Computerdaten in Echtzeit
- Art. 20 Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit
- Art. 21 Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit
- Abschnitt 3: Gerichtsbarkeit
- Art. 22 Gerichtsbarkeit
- Kapitel III: Internationale Zusammenarbeit
- Abschnitt 1: Allgemeine Grundsätze
- Titel 1: Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit
- Art. 23 Allgemeine Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit
- Titel 2: Grundsätze der Auslieferung
- Art. 24 Auslieferung
- Titel 3: Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe
- Art. 25 Allgemeine Grundsätze der Rechtshilfe
- Art. 26 Unaufgeforderte Übermittlung von Informationen
- Titel 4: Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte
- Art. 27 Verfahren für Rechtshilfeersuchen ohne anwendbare völkerrechtliche Übereinkünfte
- Art. 28 Vertraulichkeit und Beschränkung der Verwendung
- Abschnitt 2: Besondere Bestimmungen
- Titel 1: Rechtshilfe bei vorläufigen Massnahmen
- Art. 29 Umgehende Sicherung gespeicherter Computerdaten
- Art. 30 Umgehende Weitergabe gesicherter Verkehrsdaten
- Titel 2: Rechtshilfe in Bezug auf Ermittlungsbefugnisse
- Art. 31 Rechtshilfe beim Zugriff auf gespeicherte Computerdaten
- Art. 32 Grenzüberschreitender Zugriff auf gespeicherte Computerdaten mit Zustimmung oder wenn diese öffentlich zugänglich sind
- Art. 33 Rechtshilfe bei der Erhebung von Verkehrsdaten in Echtzeit
- Art. 34 Rechtshilfe bei der Erhebung von Inhaltsdaten in Echtzeit
- Titel 3: 24/7-Netzwerk
- Art. 35 24/7-Netzwerk
- Kapitel IV: Schlussbestimmungen
- Art. 36 Unterzeichnung und Inkrafttreten
- Art. 37 Beitritt zum Übereinkommen
- Art. 38 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 39 Wirkungen des Übereinkommens
- Art. 40 Erklärungen
- Art. 41 Bundesstaatsklausel
- Art. 42 Vorbehalte
- Art. 43 Status und Rücknahme von Vorbehalten
- Art. 44 Änderungen
- Art. 45 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 46 Konsultationen der Vertragsparteien
- Art. 47 Kündigung
- Art. 48 Notifikation
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 14. September 2020 ¹⁶
- Vorbehalte und Erklärungen
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