Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (747.223.1)
INHALT
Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO 1)
- Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, BSO 1)
- Erster Teil: Allgemeine Vorschriften
- Art. 0.01 ⁶ Geltungsbereich
- Art. 0.02 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil: Verkehrsvorschriften
- Abschnitt I: Allgemeines
- Art. 1.01 Schiffsführer
- Art. 1.02 Pflichten der Schiffsmannschaft und sonstiger Personen an Bord
- Art. 1.03 Allgemeine Sorgfaltspflicht
- Art. 1.04 Verhalten unter besonderen Umständen
- Art. 1.05 Belastung und Personenzahl
- Art. 1.06 Urkunden
- Art. 1.07 Schifffahrtshindernisse
- Art. 1.08 Schutz der Schifffahrtszeichen
- Art. 1.09 Gewässerverunreinigung
- Art. 1.10 Schutz vor Lärm, Rauch, Abgas und Geruchsbelästigungen
- Art. 1.11 Verhalten bei Schiffsunfällen, Hilfeleistung
- Art. 1.12 Festgefahrene und gesunkene Fahrzeuge
- Art. 1.13 Anordnungen in Einzelfällen
- Art. 1.14 Anordnungen vorübergehender Art
- Art. 1.15 Vorrangfahrzeuge
- Art. 1.16 Überwachung
- Abschnitt II: Kennzeichen der Fahrzeuge
- Art. 2.01 Kennzeichen
- Art. 2.02 Anbringung der Kennzeichen
- Abschnitt III: Sichtzeichen der Fahrzeuge
- Art. 3.01 Lichter
- Art. 3.02 Flaggen und Bälle
- Art. 3.03 Verbotene Lichter und Zeichen
- Art. 3.04 Ersatzlichter
- Art. 3.05 Lampen und Scheinwerfer
- Art. 3.06 ²⁶ Bezeichnung während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter
- Art. 3.07 Zusätzliche Bezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter ²⁷
- Art. 3.08 Bezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen beim Stillliegen bei Nacht oder bei unsichtigem Wetter ²⁸
- Art. 3.09 ³⁰ Tagbezeichnung der Vorrangfahrzeuge während der Fahrt
- Art. 3.10 Bezeichnung von Fischereifahrzeugen
- Art. 3.11 Tagbezeichnung der Fahrzeuge und schwimmenden Anlagen, deren Verankerungen die Schifffahrt gefährden können
- Art. 3.12 ³² Zeigen des blauen Blinklichtes
- Art. 3.13 ³³ Zeichen beim Tauchen
- Abschnitt IV: Schallzeichen und Sprechfunk ³⁴
- Art. 4.01 Allgemeines
- Art. 4.02 Schallzeichen der Fahrzeuge
- Art. 4.03 Schallzeichen von Häfen und Landestellen
- Art. 4.04 Verbotene Schallzeichen
- Art. 4.05 ³⁵ Sprechfunk
- Abschnitt V: Schifffahrtszeichen
- Art. 5.01 Allgemeines
- Art. 5.02 Bezeichnung von Hafeneinfahrten, Landestellen und ortsfesten Anlagen ³⁶
- Abschnitt VI: Fahrregeln
- Art. 6.01 Allgemeine Verhaltensregeln
- Art. 6.02 Fahrgeschwindigkeit
- Art. 6.03 Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht ⁴⁰
- Art. 6.04 Grundsätze für das Begegnen und Überholen
- Art. 6.05 Ausweichpflichtige Fahrzeuge
- Art. 6.06 ⁴¹ Verhalten gegenüber Vorrangfahrzeugen, Schleppverbänden, Fahrzeugen der Berufsfischer und Tauchern
- Art. 6.07 Verhalten von Segelfahrzeugen untereinander
- Art. 6.08 Verhalten beim Ausweichen
- Art. 6.09 Besondere Vorschriften für das Überholen
- Art. 6.10 Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen; Landestellen
- Art. 6.11 Einschränkungen der Schifffahrt
- Art. 6.12 ⁴⁶ Radarfahrt
- Art. 6.13 Fahrt bei unsichtigem Wetter, Starkwind und Sturm ⁴⁷
- Art. 6.14 Schallzeichen während der Fahrt bei unsichtigem Wetter
- Art. 6.15 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- Art. 6.16 Fahrzeuge in Not
- Abschnitt VII: Regeln für das Stilliegen
- Art. 7.01 Stilliegen
- Abschnitt VIII: ⁵³ Wassergefährdende Stoffe und gefährliche Güter
- Art. 8.01 ⁵⁴ Grundsätzliches Beförderungsverbot
- Art. 8.02 ⁵⁵ Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
- Art. 8.03 ⁵⁷ Ausnahmen für die Beförderung von gefährlichen Gütern, die nicht als wassergefährdende Stoffe zu behandeln sind
- Abschnitt IX: Fahrgastschifffahrt
- Art. 9.01 Schiffsverkehr an den Landestellen
- Art. 9.02 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste
- Art. 9.03 Sicherheit und Ordnung an Bord und an den Landestellen
- Art. 9.04 Schleppverbot
- Art. 9.05 Höchstzulässige Anzahl der Fahrgäste
- Abschnitt X: Besondere Vorschriften für den Rhein
- Art. 10.01 Geltungsbereich
- Art. 10.02 Ausgenommene Vorschriften
- Art. 10.03 Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Art. 10.04 Begegnen und Überholen
- Art. 10.05 Durchfahrt unter Brücken
- Art. 10.06 Wartepflicht gegenüber Fahrgastschiffen
- Art. 10.07 Überqueren
- Art. 10.08 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
- Art. 10.09 Fahrt bei unsichtigem Wetter
- Art. 10.10 Nachtbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- Art. 10.11 Tagbezeichnung der schwimmenden Geräte, der Fahrzeuge bei der Arbeit und der festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuge
- Art. 10.12 Verbotenes Stilliegen
- Abschnitt XI: Verschiedenes
- Art. 11.01 Einbringen und Bezeichnen von Fischereigeräten
- Art. 11.02 Fischen mit der Schleppangel
- Art. 11.03 Wasserflugzeuge
- Art. 11.04 ⁶³ Bade-, Tauch- und Brückenspringverbot ⁶⁴
- Art. 11.05 ⁶⁶ Genehmigung von Veranstaltungen
- Art. 11.06 Genehmigung von Sondertransporten
- Dritter Teil: Zulassungsvorschriften
- Abschnitt XII: Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen
- Art. 12.01 ⁶⁷ Patentpflicht
- Art. 12.02 Schifferpatent
- Art. 12.03 Allgemeine Voraussetzungen für das Schifferpatent
- Art. 12.04 Fahrzeiterfordernis für den Erwerb des Schifferpatents der Kategorien B und C
- Art. 12.05 Schiffsführerprüfung
- Art. 12.06 Inhalt des Schifferpatents
- Art. 12.07 ⁷⁵ Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes
- Art. 12.08 ⁷⁶ Entzug und Einschränkung des Schifferpatentes
- Art. 12.09 ⁷⁷ Anerkennung anderer Schifferpatente
- Art. 12.10 Schifferpatent für den Rhein
- Abschnitt XIII: Bau und Ausrüstung von Fahrzeugen
- Art. 13.01 Grundregel
- Art. 13.02 Schwimmfähigkeit
- Art. 13.03 Stabilität, Freibord und Einsenkungsmarken
- Art. 13.04 Manövrierfähigkeit
- Art. 13.05 ⁸⁰ Höchstzulässiges Betriebsgeräusch
- Art. 13.06 Schallgeräte
- Art. 13.07 Lenzeinrichtungen
- Art. 13.08 Steuerstand
- Art. 13.09 Radargeräte
- Art. 13.10 ⁸⁴ Gewässerschutz
- Art. 13.11 ⁸⁶ Motoren mit Gemischschmierung
- Art. 13.11 a ⁸⁸ Abgasemissionen
- Art. 13.11 b ⁹² Austausch von Motoren
- Art. 13.11 c ⁹³ Wartung von nicht abgastypengeprüften Motoren
- Art. 13.11 d ⁹⁴ Begrenzung des Partikelausstosses von Dieselmotoren
- Art. 13.12 Abgasleitungen
- Art. 13.13 ⁹⁸ Kraftstoffbehälter
- Art. 13.14 Elektrische Anlagen und Flüssiggasanlagen
- Art. 13.15 Akkumulatoren
- Art. 13.16 Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen
- Art. 13.17 ⁹⁹ Motoren in Fahrgastschiffen
- Art. 13.18 ¹⁰⁰ Zulässige Maschinenleistung von Vergnügungsfahrzeugen
- Art. 13.19 ¹⁰¹ Mindestausrüstung der Fahrzeuge
- Art. 13.20 Rettungsmittel
- Art. 13.21 ¹¹⁰ Funkanlagen
- Abschnitt XIV: Zulassung und Untersuchung von Fahrzeugen
- Art. 14.01 ¹¹¹ Zulassung
- Art. 14.02 Inhalt der Zulassungsurkunde
- Art. 14.03 Untersuchung
- Art. 14.04 Nachuntersuchung, Sonderuntersuchung, Untersuchung von Amts wegen
- Art. 14.05 Massnahmen bei Feststellung von Mängeln
- Art. 14.06 Entzug der Zulassung
- Art. 14.07 Änderung, Neuerteilung und Rückgabe der Zulassungsurkunde
- Art. 14.08 ¹²¹ Probe- und Überstellungszulassung
- Abschnitt XV: Besatzung
- Art. 15.01 Besatzung
- Vierter Teil: Schlussvorschriften
- Art. 16.01 Sonderrechte
- Art. 16.02 Ausnahmen
- Art. 16.03 Übergangsvorschriften
- Art. 16.03 a ¹²⁸ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. Oktober 2013
- Art. 16.04 Inkrafttreten
- Schlussbestimmungen der Änderung vom 4. Juni 1991 ¹³²
- Schlussbestimmungen der Änderung vom 23. Juni 1995 ¹³³
- Anlage A
- Schallzeichen
- A. Schallzeichen der Fahrzeuge
- B. Schallzeichen der Anlagen
- Anlage B ¹³⁴
- Schifffahrtszeichen ¹³⁵
- A. Verbotszeichen
- B. Gebotszeichen
- C. Zeichen für Einschränkungen
- D. Empfehlende Zeichen
- E. Hinweiszeichen
- F. Zusätzliche Tafeln, Schilder und Aufschriften
- G. Gelbe Bojen; Kennzeichnung der Grenzen von Wasserflächen, für die besondere Anordnungen bestehen
- H. Starkwind- und Sturmwarnungen ¹³⁶
- Anlage C ¹³⁷
- Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
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