Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtsch... (0.961.1)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
- Gliederung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung
- Präambel
- Erster Abschnitt Grundbestimmungen
- Art. 1 Ziel des Abkommens
- Art. 2 Sachlicher Geltungsbereich
- Art. 3 Ausnahmen vom sachlichen Geltungsbereich
- Art. 4 Anwendung des innerstaatlichen Rechts
- Art. 5 Grundsatz der Nichtdiskriminierung
- Art. 6 Aufsichtsbehörde
- Zweiter Abschnitt Zulassungsbedingungen
- Art. 7 Zulassungspflicht
- Art. 8 Geltungsbereich der Zulassung
- Art. 9 Rechtsform
- Art. 10 Bedingungen für die Zulassung
- Art. 11 Erteilung der Zulassung
- Art. 12 Ausdehnung des Geltungsbereichs der Zulassung
- Art. 13 Zulassungsverfahren
- Art. 14 Ablehnung des Zulassungsantrags
- Dritter Abschnitt Ausübungsbedingungen
- Art. 15 Anlage der Aktivwerte
- Art. 16 Bildung der Solvabilitätsspanne
- Art. 17 Solvabilitätsprüfung
- Art. 18 Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse
- Art. 19 Bildung von technischen Reserven
- Art. 20 Kongruenz und Belegenheit der Bedeckung der technischen Reserven
- Art. 21 Vorschriften über die Bedeckung der technischen Reserven
- Art. 22 Bilanz
- Art. 23 Nichtbeachtung der Vorschriften über die technischen Reserven
- Art. 24 Übertragung des Versicherungsbestandes
- Art. 25 Genehmigung der Versicherungsbedingungen und Tarife
- Art. 26 Dokumentation
- Vierter Abschnitt Entzug der Zulassung
- Art. 27 Voraussetzungen für den Entzug
- Art. 28 Entzugsverfahren
- Art. 29 Entzug der für den Sitz eines Unternehmens erteilten Zulassung
- Fünfter Abschnitt Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
- Art. 30 Bedingungen für die Zusammenarbeit
- Art. 31 Ziele der Zusammenarbeit
- Art. 32 Informationsaustausch
- Art. 33 Geheimhaltungspflicht
- Sechster Abschnitt Allgemeine und Schlussbestimmungen
- Art. 34 Sonderbestimmungen und Drittlandunternehmen
- Art. 35 Integrierende Bestandteile des Abkommens
- Art. 36 Verstösse gegen Verpflichtungen aus diesem Abkommen
- Art. 37 Gemischter Ausschuss
- Art. 38 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 39 Entwicklung der innerstaatlichen Rechtsordnung
- Art. 40 Revision des Abkommens
- Art. 41 Nicht unter das Abkommen fallende Versicherungstätigkeiten
- Art. 42 Kündigung
- Art. 43 Räumlicher Geltungsbereich
- Art. 44 Inkrafttreten
- Unterschriften
- Anhang Nr. 1 ³
- Einteilung der unter das Abkommen fallenden Versicherungszweige
- A. Einteilung der Risiken nach Versicherungszweigen
- B. Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Zweige erteilt wird
- C. Zusätzliche Risiken
- D. Beistandsleistung
- Anhang Nr. 2 ⁴
- Bestimmung der nicht unter das Abkommen fallenden Versicherungen, Geschäftsvorgänge und Unternehmen
- A. Ausschluss von Versicherungen
- B. Ausschluss von Geschäftsvorgängen
- C. Ausschluss von Unternehmen in besonderen Lagen
- D. Ausschluss bestimmter Unternehmen
- Anhang Nr. 3 ⁵
- Aufzählung der zulässigen Rechtsformen
- Anhang Nr. 4
- Sonderbestimmungen für bestimmte Mitgliedstaaten der Gemeinschaft
- Anhang Nr. 5
- Methoden zur Berechnung der Schwankungsrückstellung für den Zweig Kreditversicherung und Voraussetzungen für eine Befreiung von der Verpflichtung zur Bildung einer Schwankungsrückstellung
- A. Methoden
- Methode Nr. 1
- Methode Nr. 2
- Methode Nr. 3
- Methode Nr. 4
- B. Befreiung
- Protokoll Nr. 1 Die Solvabilitätsspanne
- Art. 1 ⁷ Definition der Solvabilitätsspanne
- Art. 2 ¹¹
- Art. 3 ¹² Definition des Garantiefonds
- Art. 4 ¹⁴
- Protokoll Nr. 2 Der Tätigkeitsplan
- Art. 1 Inhalt des Plans
- Art. 2 ¹⁵ Ausnahmebestimmungen
- Protokoll Nr. 3 Verhältnis zwischen Euro und Schweizer Franken
- Art. 1 Euro
- Art. 2 Verhältnis zwischen den nationalen Währungen und dem Euro
- Art. 3 Änderung des Verhältnisses zwischen Euro und Schweizer Franken
- Protokoll Nr. 4 Agenturen und Zweigniederlassungen von Unternehmen, die ihren Sitz ausserhalb der Hoheitsgebiete haben, in denen dieses Abkommen anwendbar ist
- Art. 1 Bedingungen für die Zulassung
- Art. 2 Technische Reserven
- Art. 3 Solvabilitätsspanne
- Art. 4 Kontrolle und Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse
- Art. 5 Abkommen mit Drittstaaten
- Briefwechsel Nr. 1 Grundsatz der Nichtdiskriminierung
- Briefwechsel Nr. 2 Anwendungsbereich der Zulassung
- Briefwechsel Nr. 3 Hauptbevollmächtigter
- Briefwechsel Nr. 4 Zuweisung von in unmittelbarem Eigentum von Versicherungsunternehmen befindlichen Grundstücken zum schweizerischen Sicherungsfonds
- Briefwechsel Nr. 5 Anlagegrundsätze
- Briefwechsel Nr. 6 Schweizerischer Katalog der Versicherungszweige
- Briefwechsel Nr. 7 Gesellschaftskapital der Versicherungsunternehmen
- Briefwechsel Nr. 8 Übergangsregelung für die Beistandsleistung
- Briefwechsel Nr. 9 Übergangsregelung für die in Paragraph 2.1 des Protokolls Nr. 2 genannten Grossrisiken
- Gemeinsame Erklärung der Vertragsparteien betreffend den Zeitraum zwischen der Unterzeichnung und dem Inkrafttreten des Abkommens
- Schlussakte
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