Verordnung über tierische Nebenprodukte (916.441.22)
INHALT
Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP 1)
- Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP 1)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 a ¹² Anwendbarkeit auf Folgeprodukte
- Art. 3 Begriffe
- 2. Kapitel: Tierische Nebenprodukte
- Art. 4 Risikokategorien
- Art. 5 Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1
- Art. 6 Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2
- Art. 7 Tierische Nebenprodukte der Kategorie 3
- Art. 8 Vermischte und nicht zugeordnete tierische Nebenprodukte
- 3. Kapitel: Handel und Entsorgung ³⁰
- 1. Abschnitt: Grundsätze, Meldepflicht und Bewilligung, Selbstkontrolle ³¹
- Art. 9 Grundsätze ³²
- Art. 10 ³⁵ Meldepflicht und Registrierung
- Art. 11 Bewilligungspflicht
- Art. 12 Inhalt der Bewilligung
- Art. 13 ⁴⁰ Meldung der Registrierungen und der Bewilligungen an das BLV
- Art. 14 Entzug der Bewilligung und Verbot des Handels oder der Entsorgung ⁴²
- Art. 15 Selbstkontrolle
- 2. Abschnitt: Anlagen
- Art. 16 Anforderungen
- Art. 17 ⁴⁷ Meldung der Entsorgungsmenge
- Art. 18 ⁴⁸
- 3. Abschnitt: Transport
- Art. 19 Sammeln, Zwischenlagern und Transportieren von tierischen Nebenprodukten
- Art. 20 Kennzeichnungen und Begleitpapiere
- 4. Abschnitt: Zulässige Entsorgungsarten
- Art. 21 Verarbeiten von tierischen Nebenprodukten
- Art. 22 Entsorgen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 1
- Art. 23 Entsorgen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 2
- Art. 24 Entsorgen von tierischen Nebenprodukten der Kategorie 3
- Art. 25 Vergraben von tierischen Nebenprodukten
- Art. 26 Entsorgung von Verbrennungs- und Fermentationsrückständen
- 4. Kapitel: Verwendung von tierischen Nebenprodukten zur Fütterung sowie zur Herstellung von Dünger und von technischen Erzeugnissen ⁶⁸
- 1. Abschnitt: Verbote und Ausnahmen
- Art. 27 Verbote
- Art. 28 Ausnahmen
- 2. Abschnitt: Fütterung von Nutztieren
- Art. 29 ⁷³ Verfütterung von Fischmehl an Nichtwiederkäuer und an Kälber
- Art. 30 ⁷⁴ Verfütterung von Blutprodukten an Nichtwiederkäuer und an Wassertiere
- Art. 31 ⁷⁵ Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein von Nichtwiederkäuern an Wassertiere: allgemeine Regelung
- Art. 31 a ⁷⁷ Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein von Nichtwiederkäuern an Wassertiere: Regelung für verarbeitetes tierisches Protein von Insekten
- Art. 32 ⁷⁹ Verfütterung von Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat an Nichtwiederkäuer
- Art. 32 a ⁸⁰ Anforderungen an die Trennung entlang der Futtermittelketten für unterschiedliche Tierarten
- 3. Abschnitt: Fütterung von anderen Tieren
- Art. 33 ⁸² Herstellung von Heimtierfutter
- Art. 34 ⁸³ Direkte Abgabe zur Verfütterung an Fleischfresser und aasfressende Vögel
- 4. Abschnitt: Herstellung von Dünger und von technischen Erzeugnissen ⁸⁵
- Art. 34 a ⁸⁶ Herstellung von Dünger
- Art. 35 Herstellung von technischen Erzeugnissen ⁸⁷
- 5. Kapitel: Verantwortung für die Entsorgung
- Art. 36 Entsorgung durch die Inhaberin oder den Inhaber
- Art. 37 Entsorgung durch den Kanton
- Art. 38 Infrastruktur der Kantone
- Art. 39 Inlandentsorgungsgarantie
- Art. 40 Kostentragung
- Art. 41 Entschädigung der Entsorgungsbetriebe durch die Kantone
- 6. Kapitel: Massnahmen im Seuchenfall
- Art. 42 ⁹⁵ Grundsatz
- Art. 43 Anordnungen der Kantonstierärztin oder des Kantonstierarztes
- Art. 44 Anordnungen des BLV
- 7. Kapitel: Vollzug
- Art. 45 Vollzug
- Art. 46 Amtliche Kontrollen
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 47 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 48 Übergangsbestimmungen für Anlagen
- Art. 49 Inkrafttreten
- Anhang 1a ⁹⁹
- Folgeprodukte, die den Endpunkt erreicht haben
- Anhang 1b ¹⁰¹
- Anlagen und Betriebe, für die eine Bewilligung erforderlich ist
- Anhang 2 ¹⁰⁴
- Grundsätze der Selbstkontrolle
- Anhang 3
- Anforderungen an Anlagen
- 1 Allgemeine Anforderungen
- 11 Räumliche Aufteilung
- 12 Einrichtung
- 13 Betrieb
- 14 Reinigung und Desinfektion
- 2 Spezielle Anforderungen
- 21 Anforderungen an Anlagen, in denen verseuchte tierische Nebenprodukte zwischengelagert, verwertet oder verbrannt werden
- 22 Anforderungen an Verbrennungsanlagen
- 23 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
- 24 Anforderungen an Anlagen, auf deren Areal sich eine Tierhaltung befindet
- Anhang 4
- Vorschriften für das Sammeln, Zwischenlagern und Transportieren von tierischen Nebenprodukten
- 1 Kennzeichnung
- 2 Fahrzeuge und Behälter
- 3 Begleitpapiere und Entscheide der Fleischkontrolle
- 4 Sammelstellen
- 41 Räumliche Aufteilung
- 42 Einrichtung
- 43 Reinigung und Desinfektion
- Anhang 5 ¹¹⁰
- Verarbeitungsmethoden für tierische Nebenprodukte
- 1 Drucksterilisation
- 2 Verwertung ausgeschmolzener Fette aus Material der Kategorie 2
- 3 Herstellung von Tierfutter, Dünger oder technischen Erzeugnissen aus Material der Kategorie 3
- 30 Verwendung von verarbeitetem tierischen Protein zur Herstellung von Tierfutter
- 30 a Verwendung von Blutprodukten zur Herstellung von Tierfutter
- 31 Verwendung von ausgeschmolzenen Fetten für Tierfutter
- 31a Verfütterung von Milch, Milchprodukten und Kolostrum sowie von Zentrifugen- und Separatorenschlamm aus der Milchverarbeitung an Klauentiere
- 32 Herstellung von Kollagen
- 33 Herstellung von Gelatine
- 34 Herstellung von hydrolysiertem Protein
- 35 Verarbeitung zu Dicalciumphosphat
- 36 Verarbeitung zu Tricalciumphosphat
- 37 Herstellung von Futter für Heimtiere
- 38 Mikrobiologische Kriterien zur Herstellung von Tierfutter
- 39 Verarbeitung zu Dünger ohne vorherige Vergärung oder Kompostierung
- 4 Verwertung in Biogas- und Kompostierungsanlagen
- 5 Herstellung von technischen Erzeugnissen
- Anhang 6 ¹¹²
- Anhang 7 ¹¹³
- Anforderungen an Plätze zum Vergraben von Tierkörpern und Schutzmassnahmen beim Vergraben
- 1 Standort
- 2 Schutzmassnahmen
- Anhang 8
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
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