Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeite... (832.311.12)
INHALT
Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck
- Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- Art. 3 Anerkannte Regeln für ein sicheres Arbeiten im Überdruck
- 2. Kapitel: Bestimmungen für alle Arbeiten im Überdruck
- 1. Abschnitt: Meldepflichten
- Art. 4 Meldung der Arbeiten im Überdruck
- Art. 5 Meldung von Erkrankungen, Unfällen und schwerwiegenden Ereignissen
- 2. Abschnitt: Planung und Arbeitsvorbereitung
- Art. 6 Planung und Vorbereitung von Arbeiten im Überdruck
- Art. 7 Notfall- und Rettungsplan
- Art. 8 Einsatz von Stoffen, Produkten und Arbeitsmitteln
- Art. 9 Explosions- und Brandschutz
- Art. 10 Berücksichtigung der klimatischen Bedingungen
- 3. Abschnitt: Leitung und Ausführung der Arbeiten
- Art. 11 Leitende Person
- Art. 12 Aufgaben der fachkundigen Personen
- Art. 13 Stellung der leitenden Person und der fachkundigen Personen gegenüber dem Betrieb
- Art. 14 Stellung der leitenden Person gegenüber der Suva
- Art. 15 Voraussetzungen für die Ausführung der Arbeiten
- Art. 15 a ⁶ Besondere Bestimmungen für Taucheinsätze von Polizei- und Rettungstaucherinnen und -tauchern
- 4. Abschnitt: Persönliche Anforderungen und Ausbildung
- Art. 16 Persönliche Anforderungen
- Art. 17 Ausbildung
- Art. 18 Lernphase
- Art. 19 Weiterbildung
- 5. Abschnitt: Medizinische Betreuung und Behandlungskammer
- Art. 20 Medizinische Betreuung
- Art. 21 Behandlungskammer
- Art. 22 Betrieb der Behandlungskammer
- Art. 22 a ⁸ Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung bei Taucheinsätzen der Polizei- und Rettungstaucherinnen und -taucher
- 6. Abschnitt: Dokumentationen
- Art. 23 Dokumentation der Arbeitseinsätze
- Art. 24 Gesundheitsakte
- Art. 25 Persönliches Dokument
- 3. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Bauarbeiten in Druckluft
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- Art. 26 Belüftung
- Art. 27 Arbeitskammern
- Art. 28 Sprechverbindung
- Art. 29 Persönliche Verhaltensregeln
- Art. 30 Verbot von Verbrennungsmotoren
- 2. Abschnitt: Notfälle
- Art. 31 Vorbereitung auf Notfälle
- Art. 32 Energieversorgung
- Art. 33 Eintritt eines Notfalls
- Art. 34 Versorgung mit Atemluft
- 3. Abschnitt: Schleusen
- Art. 35 Personenschleusen
- Art. 36 Materialschleusen
- Art. 37 Schleusenwärterin oder Schleusenwärter
- Art. 38 Dekompression mit Sauerstoff
- 4. Abschnitt: Grenzwerte
- Art. 39 Maximaler Arbeitsdruck
- Art. 40 Aufenthaltszeit und expositionsfreie Zeit
- 5. Abschnitt: Einsatz und Mindestanzahl fachkundiger Personen
- Art. 41
- 6. Abschnitt: Bauarbeiten in Druckluft mit besonderen Gefahren
- Art. 42 Sprengung
- Art. 43 Übrige Arbeiten mit besonderen Gefahren
- 4. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Taucherarbeiten
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- Art. 44 Lokale Arbeitsverhältnisse mit erhöhten Risiken
- Art. 45 Arbeiten an und auf Gewässern
- Art. 46 Zugang zum Wasser
- Art. 47 Versorgung mit Atemluft, Atemgas oder Sauerstoff
- Art. 48 Vorbereitung der Taucherinnen und Taucher
- Art. 49 Orientierung unter Wasser
- Art. 50 Sprechverbindung und Überwachung
- Art. 51 ²² Führungsleine und Versorgungsschlauch
- 2. Abschnitt: Grenzwerte
- Art. 52 Maximale Tauchtiefe
- Art. 53 Tauchzeit und expositionsfreie Zeit
- 3. Abschnitt: Einsatz und Mindestanzahl fachkundiger Personen
- Art. 54 Einsatz fachkundiger Personen
- Art. 55 Mindestanzahl fachkundiger Personen
- 4. Abschnitt: Unterwasserarbeiten mit besonderen Gefahren
- Art. 56 Maschinelle Arbeiten
- Art. 57 Sprengung
- Art. 58 Übrige Arbeiten mit besonderen Gefahren
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 59 Vollzug
- Art. 60 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 61 Änderung eines anderen Erlasses
- Art. 61 a ²⁹
- Art. 62 Inkrafttreten
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