Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher... (0.232.121.4)
INHALT
Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
- Genfer Akte des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle
- Einleitende Bestimmungen
- Art. 1 Abkürzungen
- Art. 2 Anwendbarkeit sonstiger Schutzvorschriften nach dem Recht der Vertragsparteien und bestimmten internationalen Verträgen
- Kapitel I Internationale Anmeldung und internationale Eintragung
- Art. 3 Berechtigung zur Hinterlegung einer internationalen Anmeldung
- Art. 4 Verfahren zur Hinterlegung einer internationalen Anmeldung
- Art. 5 Inhalt der internationalen Anmeldung
- Art. 6 Priorität
- Art. 7 Bestimmungsgebühren
- Art. 8 Berichtigungen
- Art. 9 Hinterlegungsdatum der internationalen Anmeldung
- Art. 10 Internationale Eintragung, Datum der internationalen Eintragung, Veröffentlichung und vertrauliche Kopien der internationalen Eintragung
- Art. 11 Aufschub der Veröffentlichung
- Art. 12 Schutzverweigerung
- Art. 13 Besondere Erfordernisse hinsichtlich der Einheitlichkeit des Musters oder Modells
- Art. 14 Wirkungen der internationalen Eintragung
- Art. 15 Ungültigerklärung
- Art. 16 Eintragung von Änderungen und sonstigen Angaben hinsichtlich internationaler Eintragungen
- Art. 17 Erste Schutzfrist sowie Verlängerung der internationalen Eintragung und Schutzdauer
- Art. 18 Auskunft über veröffentlichte internationale Eintragungen
- Kapitel II Verwaltungsbestimmungen
- Art. 19 Gemeinsames Amt mehrerer Staaten
- Art. 20 Mitgliedschaft in der Haager Union
- Art. 21 Versammlung
- Art. 22 Internationales Büro
- Art. 23 Finanzen
- Art. 24 Ausführungsordnung
- Kapitel III Revision und Änderung
- Art. 25 Revision dieses Abkommens
- Art. 26 Änderung bestimmter Artikel durch die Versammlung
- Kapitel IV Schlussbestimmungen
- Art. 27 Voraussetzung um Mitglied dieses Abkommens zu werden
- Art. 28 Tag des Wirksamwerdens der Ratifikation und des Beitritts
- Art. 29 Verbot von Vorbehalten
- Art. 30 Erklärungen der Vertragsparteien
- Art. 31 Anwendbarkeit der Fassungen von 1934 und 1960
- Art. 32 Kündigung dieses Abkommens
- Art. 33 Sprachen dieses Abkommens; Unterzeichnung
- Art. 34 Verwahrer
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 28. August 2020 ¹⁰
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