Patentrechtsvertrag (0.232.141.2)
INHALT
Patentrechtsvertrag
- Patentrechtsvertrag
- Art. 1 Abkürzungen
- Art. 2 Allgemeine Grundsätze
- Art. 3 Anmeldungen und Patente, auf die der Vertrag Anwendung findet
- Art. 4 Ausnahme betreffend die Sicherheit
- Art. 5 Anmeldedatum
- Art. 6 Anmeldung
- Art. 7 Vertretung
- Art. 8 Mitteilungen; Adressen
- Art. 9 Mitteilungen
- Art. 10 Gültigkeit des Patents; Widerruf
- Art. 11 Rechtsbehelfe betreffend Fristen
- Art. 12 Wiederherstellung von Rechten, nachdem das Amt festgestellt hat, dass alle gebotene Sorgfalt beachtet wurde oder dass das Versäumnis unbeabsichtigt war
- Art. 13 Berichtigung oder Ergänzung eines Prioritätsanspruchs; Wiederherstellung des Prioritätsrechts
- Art. 14 Ausführungsordnung
- Art. 15 Verhältnis zur Pariser Verbandsübereinkunft
- Art. 16 Wirkung von Revisionen und Änderungen des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
- Art. 17 Versammlung
- Art. 18 Internationales Büro
- Art. 19 Revisionen
- Art. 20 Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden
- Art. 21 Inkrafttreten; Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ratifikationen und Beitritte
- Art. 22 Anwendung des Vertrags auf anhängige Anmeldungen und bestehende Patente
- Art. 23 Vorbehalte
- Art. 24 Kündigung des Vertrags
- Art. 25 Vertragssprachen
- Art. 26 Unterzeichnung des Vertrags
- Art. 27 Verwalter; Registrierung
- Unterschriften
- Geltungsbereich am 5. April 2019 ⁵
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