Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (446.11) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV)
- Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendförderungsverordnung, KJFV)
 - 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
 - 1. Abschnitt: Allgemeines
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Begriffe
 - Art. 3 Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik
 - Art. 4 Grundsatz der Finanzhilfen
 - Art. 5 Aufteilung der Finanzmittel nach den Artikeln 7–11 KJFG
 - Art. 6 Anrechenbare Ausgaben
 - 2. Abschnitt: Einreichung der Finanzhilfegesuche
 - Art. 7 Formulare und Informatiksystem
 - Art. 8 Einreichung des Gesuchs
 - 3. Abschnitt: Bearbeitung der Finanzhilfegesuche
 - Art. 9 Eintreten
 - Art. 10 Prüfung des Gesuchs
 - Art. 11 Entscheid
 - Art. 12 Öffentlich-rechtlicher Vertrag
 - 4. Abschnitt: Controlling und Veröffentlichung
 - Art. 13 Controlling
 - Art. 14 Aufbewahrung der Unterlagen
 - Art. 15 Veröffentlichung der Finanzhilfen
 - 2. Kapitel: Besondere Bestimmungen
 - 1. Abschnitt: Finanzhilfen an Dachverbände und Koordinationsplattformen für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten
 - Art. 16 Gesuch
 - Art. 17 Eintreten
 - Art. 18 Kriterien
 - 2. Abschnitt: Finanzhilfen an Einzelorganisationen für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten
 - Art. 19 Gesuche
 - Art. 20 Eintreten
 - Art. 21 Kriterien
 - Art. 22 Bemessung der Finanzhilfen
 - 3. Abschnitt: Finanzhilfen für Modellvorhaben und Partizipationsprojekte
 - Art. 23 Modellvorhaben und Partizipationsprojekte
 - Art. 24 Thematische Schwerpunkte und Zielvorgaben
 - Art. 25 Gesuche
 - Art. 26 Voraussetzungen für Modellvorhaben
 - Art. 27 Voraussetzungen für Partizipationsprojekte
 - Art. 28 Koordination
 - Art. 29 Teilzahlungen und Berichterstattung
 - 4. Abschnitt: Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung
 - Art. 30 Gesuch
 - Art. 31 Eintreten
 - Art. 32 Abrechnungsrelevante Angaben zu den Kursen
 - Art. 33 Bemessung der Finanzhilfen
 - 5. Abschnitt: Finanzhilfen für die Durchführung von Projekten zur Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene
 - Art. 34 Förderung der politischen Partizipation von Kindern und Jugendlichen
 - Art. 35 Gesuche
 - Art. 36 Voraussetzungen
 - Art. 37 Koordination
 - Art. 38 Teilzahlungen und Berichterstattung
 - 6. Abschnitt: Finanzhilfen an Kantone und Gemeinden für Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Modellcharakter
 - Art. 39 Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung mit Modellcharakter
 - Art. 40 Gesuche
 - Art. 41 Voraussetzungen
 - 7. Abschnitt: Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendpolitik
 - Art. 42 Elektronische Plattform
 - Art. 43 Zusammenarbeit mit den Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik
 - 8. Abschnitt: Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen
 - Art. 44
 - 3. Kapitel: Schlussbestimmungen
 - Art. 45 Vollzug
 - Art. 46 Aufhebung eines Erlasses
 - Art. 47 Übergangsbestimmungen
 - Art. 48 Inkrafttreten
 - Anhang 1
 - Finanzhilfen für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten von Einzelorganisationen (Art. 7 Abs. 2 KJFG)
 - 1. Qualitative Kriterien für alle Organisationstypen
 - 1.1 Qualitätsmanagement
 - 1.2 Vernetzung mit anderen Organisationen
 - 1.3 Interne und externe Kommunikationsmassnahmen
 - 1.4 Partizipation
 - 1.5 Dienstleistungen
 - 1.6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf
 - 2. Quantitative Kriterien
 - 2.1. Mitgliederbasierte Organisationen
 - 2.1.1. Grundvoraussetzungen
 - A. Mitglieder
 - B. Tätigkeit in verschiedenen Sprachregionen
 - 2.1.2 Weitere Kriterien
 - C. Veranstaltungstage
 - D. Anteil der unter 30-Jährigen in Geschäftsstelle und Vorstand
 - E. Gruppenlagertage
 - F. Betreuerinnen und Betreuer
 - G. Durchgeführte Versammlungen
 - 2.2. Nichtmitgliederbasierte Organisationen
 - 2.2.1. Grundvoraussetzungen
 - A. Teilnehmerinnen und Teilnehmer
 - B. Tätigkeit in verschiedenen Sprachregionen
 - C. Veranstaltungstage
 - 2.2.2 Weitere Kriterien
 - D. Anteil der unter 30-Jährigen in Geschäftsstelle und Vorstand
 - E. Gruppenlagertage
 - F. Betreuerinnen und Betreuer
 - G. Durchgeführte Versammlungen
 - 2.3 Austauschorganisationen
 - 2.3.1. Grundvoraussetzungen
 - A. Individuelle Austausche
 - B. Tätigkeit in verschiedenen Sprachregionen
 - 2.3.2 Weitere Kriterien
 - C. Veranstaltungstage
 - D. Anteil der unter 30-Jährigen in Geschäftsstelle und Vorstand
 - E. Individuelle Austauschtage
 - F. Betreuerinnen und Betreuer
 - G. Durchgeführte Versammlungen
 - Anhang 2 (Art. 30 Abs. 4 und 5 sowie 33 Abs. 3)
 - Finanzhilfen an private Trägerschaften für die Aus- und Weiterbildung
 - 1. Spezifische Merkmale, die einen Zuschlag rechtfertigen können (Art. 30 Abs. 3 Bst. g)
 - 2. Bemessung der Finanzhilfen (Art. 33)
 - 2.1 Für Präsenzkurse
 - 2.2 Für Onlinekurse
 - 2.3
 - 2.4 Kursdauer