Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (453.0)
INHALT
Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES)
- Verordnung über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (VCITES)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Sendungen
- 2. Kapitel: Pflichten bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr
- Art. 3 Bewilligungen und Bescheinigungen des Ausfuhrstaates und des Wiederausfuhrstaates
- Art. 4 Verantwortung für Dokumente
- Art. 5 Anmeldung
- Art. 6 Anmeldepflichtige Personen
- Art. 7 Erfassung von Daten zur Einfuhr im Informationssystem
- 2 a . Kapitel: ¹² Pflichten beim öffentlichen Anbieten von Exemplaren geschützter Arten
- Art. 7 a
- 3. Kapitel: Bewilligungen
- 1. Abschnitt: Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Exemplaren von Tier- und Pflanzenarten nach den Anhängen I–III CITES
- Art. 8 Allgemeine Bewilligungsvoraussetzungen
- Art. 9 Zusätzliche Voraussetzungen für Einfuhrbewilligungen
- Art. 10 Zusätzliche Voraussetzungen für Ausfuhr- und Wiederausfuhrbewilligungen
- Art. 11 Vorerwerb
- Art. 12 Dauerbewilligungen für die Einfuhr
- Art. 13 Bescheinigungen des BLV für mehrmalige Grenzübertritte
- Art. 14 Bescheinigungen ausländischer CITES-Vollzugsbehörden für mehrmalige Grenzübertritte
- Art. 15 Vereinfachtes Bewilligungsverfahren für die Aus- und Wiederausfuhr
- 2. Abschnitt: Bewilligungen für die Einfuhr von lebenden Exemplaren nicht domestizierter Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien und Amphibien, die leicht mit Arten nach den Anhängen I–III CITES verwechselt werden können
- Art. 16
- 3. Abschnitt: Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr nach dem JSG und dem BGF
- Art. 17 Gesuche
- Art. 18 Bewilligungen für die Ein-, Durch- und Ausfuhr von geschützten Exemplaren, die dem JSG unterliegen
- Art. 19 Bewilligungen für die Einfuhr jagdbarer Exemplare, die dem JSG unterliegen
- Art. 20 Bewilligungen für die Einfuhr landesfremder Fische und Krebse einschliesslich ihrer Eier
- 4. Abschnitt: Entzug von Bewilligungen und Bescheinigungen
- Art. 21
- 4. Kapitel: Ausnahmen von der Anmelde- und der Bewilligungspflicht
- Art. 22 Gegenstände zum privaten Gebrauch und Übersiedlungsgut
- Art. 22 a ²⁹ Souvenirs
- Art. 23 Austausch zwischen wissenschaftlichen Einrichtungen
- Art. 24 Anerkennung wissenschaftlicher Einrichtungen im Inland
- Art. 25 Anerkennungsverfahren
- Art. 26 Anerkennung wissenschaftlicher Einrichtungen im Ausland
- Art. 27 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht für Arten nach den Anhängen II und III CITES
- 4 a . Kapitel: ³⁵ Einfuhrverbote
- Art. 27 a
- 5. Kapitel: Vollzug
- 1. Abschnitt: Kontrollen und Massnahmen im Inland
- Art. 28 ³⁶ Beschlagnahme
- Art. 28 a ³⁷ Einziehung
- Art. 28 b ³⁸ Massnahmen bei fehlender Bestandeskontrolle
- 2. Abschnitt: Kontrollen und Massnahmen bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr
- Art. 29 Aufgaben des BAZG und der vom BLV bezeichneten Stelle
- Art. 30 ³⁹ Kontrolle der Einfuhrsendungen
- Art. 31 Kontrolle der Durchfuhrsendungen
- Art. 32 Kontrolle der Ausfuhrsendungen
- Art. 33 Zollfreilager und offene Zolllager
- Art. 34 Beanstandungen
- Art. 35 ⁴⁰ Rückweisung und Freigabe unter Vorbehalt
- Art. 36 Beschlagnahme
- Art. 37 Freigabe
- Art. 38 Einziehung
- 3. Abschnitt: Beschlagnahmte und eingezogene Exemplare
- Art. 39
- 4. Abschnitt: Vollzugsorganisation
- Art. 40 BLV
- Art. 41 Kontrollorgane
- Art. 42 ⁵³ Fachgremium
- 6. Kapitel: Gebühren und Kosten
- Art. 43 Gebühren
- Art. 44 Kosten für Massnahmen nach Beanstandungen
- Art. 45 Sicherstellung der Bezahlung
- 7. Kapitel: Informationssystem
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 46 Betrieb des Informationssystems
- Art. 47 Zweck des Informationssystems
- 2. Abschnitt: Inhalt des Informationssystems und Zugriffsrechte
- Art. 48 Erfassung von Daten im Informationssystem
- Art. 49 Daten im Zusammenhang mit der Ein- und Durchfuhr
- Art. 50 Daten im Zusammenhang mit der Aus- und Wiederausfuhr
- 3. Abschnitt: Elektronische Abwicklung von Gesuchen um Wiederausfuhrbewilligungen
- Art. 51 Ablauf
- Art. 52 Zugriff Dritter im Rahmen der Abwicklung von Wiederausfuhrbewilligungen
- 4. Abschnitt: Datenschutz, Informatiksicherheit, Archivierung und Löschung der Daten
- Art. 53 Datenschutz
- Art. 54 Rechte der betroffenen Personen
- Art. 55 Berichtigung von Daten
- Art. 56 Informatiksicherheit
- Art. 57 Archivierung und Löschung der Daten
- 8. Kapitel: Strafbestimmung
- Art. 58 ⁶⁰
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 59 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 60 Inkrafttreten
- Anhang
- Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
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