Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁹
- Art. 2 a ¹⁰ Rüstungsgüter
- Art. 3 ¹³
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 ²² Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 ³³ Bewilligungsverfahren
- Art. 8 ³⁵ Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a ⁴¹ Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b ⁴⁶ Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas ⁴⁹
- Art. 11 ⁵² Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a ⁵⁴ Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 ⁵⁹ Kohle und Kohleerzeugnisse ⁶⁰
- Art. 12 a ⁶² Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b ⁶⁴ Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 a ⁶⁷ Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b ⁶⁹ Luxusgüter
- Art. 14 c ⁷² Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d ⁷⁹ Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 e ⁸⁰ Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach dem 2. Abschnitt
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 ¹⁰² Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 ¹⁰⁵ Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 21 ¹¹² Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten ¹¹⁵
- Art. 24 ¹¹⁸ Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a ¹¹⁹ Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 ¹³⁰ Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 ¹³¹ Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 a ¹³² Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b ¹³⁴ Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c ¹³⁵ Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d ¹³⁸ Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 e ¹⁴³ Verbote betreffend Dienstleistungen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a ¹⁵⁸ Luftverkehr
- Art. 29 b ¹⁶¹ Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c ¹⁶² Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 ¹⁷⁴ Veröffentlichung
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Anhang 1 ²⁰⁸
- Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors ²⁰⁹
- Anhang 2 ²¹⁰
- Endempfänger nach Art. 35 Abs. 4 ²¹¹
- Anhang 3 ²¹²
- Güter zur Verwendung für die Luft- und Raumfahrt
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die zwischen dem 23. November 2022 und dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- 3. Güter, die nach dem 25. Januar 2023 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 4 ²¹³
- Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas
- Anhang 5 ²¹⁴
- Güter für den Energiesektor
- Anhang 6 ²¹⁵
- Bezeichnete Gebiete
- Anhang 7 ²¹⁶
- Verbotene Güter
- Anhang 8 ²¹⁷
- Natürliche Personen, gegen die sich die Finanzsanktionen und das Ein- und Durchreiseverbot richten, sowie Unternehmen und Organisationen, gegen die sich die Finanzsanktionen richten ²¹⁸
- Anhang 9
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²¹⁹
- Anhang 10
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²²⁰
- Anhang 11 ²²¹
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²²²
- Anhang 12
- Banken und andere Unternehmen die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²²³
- Anhang 13
- Banken und andere Unternehmen, die Restriktionen auf dem Geld- und Kapitalmarkt unterliegen ²²⁴
- Anhang 14 ²²⁵
- Banken und andere Unternehmen, die dem Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr unterliegen ²²⁶
- Anhang 15 ²²⁷
- Banken und andere Organisationen, die Transaktionsverboten unterliegen ²²⁸
- Anhang 16 ²²⁹
- Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Anhang 17 ²³⁰
- Eisen- und Stahlerzeugnisse
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 18 ²³¹
- Luxusgüter
- 1. Pferde
- 2. Kaviar und Kaviarersatz
- 3. Trüffel und Zubereitungen daraus
- 4. Weine (einschl. Schaumweine), Biere, Branntweine und andere alkoholhaltige Getränke
- 5. Zigarren und Zigarillos
- 6. Parfüms, Toilettenwasser und Kosmetikartikel, einschliesslich Schönheits- und Schminkprodukten
- 7. Leder-, Sattler- und Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Artikel
- 8. Mäntel oder andere Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe (unabhängig von dem verwendeten Material)
- 9. Teppiche, Läufer und Tapisserien, handgefertigt oder nicht
- 10. Perlen, Edelsteine und Schmucksteine, Artikel aus Perlen, Schmuck, Gold- und Silberschmiedewaren
- 11. Münzen und Banknoten, ausgenommen gesetzliche Zahlungsmittel
- 12. Bestecke aus Edelmetallen und mit Edelmetallen überzogene oder plattierte Bestecke
- 13. Geschirr aus Porzellan, Steingut oder feinen Erden
- 14. Artikel aus Bleikristall
- 15. Elektronische Artikel für den häuslichen Gebrauch im Wert von mehr als 750 CHF
- 16. Elektrische/elektronische oder optische Aufzeichnungs- und Wiedergabegeräte für Ton und Bild im Wert von mehr als 1000 CHF
- 17. Fahrzeuge, mit der Ausnahme von Krankenwagen, für die Beförderung von Personen auf dem Land-, Luft- oder Seeweg im Wert von mehr als 50 000 CHF/Stück, einschliesslich Seilschwebebahnen, Sesselliften und Schleppliften, Zugmechanismen für Standseilbahnen, oder Motorräder im Wert von mehr als 5000 CHF/Stück sowie Zubehör und Ersatzteile dafür
- 18. Uhren und Armbanduhren sowie Teile davon
- 19. Musikinstrumente im Wert von mehr als 1 500 CHF
- 20. Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten
- 21. Artikel und Ausrüstung für Freizeitsport, einschliesslich Skifahren, Golf, Tauchen und Wassersport
- 22. Artikel und Ausrüstung für Billardspiele, automatische Kegelanlagen (z. B. Bowlingbahnen), Glücksspiele und mit Münzen oder Banknoten betriebene Spiele
- 23. Optische Geräte und Ausrüstung jedweden Werts
- Anhang 19 ²³²
- Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Anhang 20 ²³³
- Wirtschaftlich bedeutende Güter
- 1. Güter, die vor dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- 2. Güter, die nach dem 23. November 2022 in den Anhang aufgenommen wurden
- Anhang 21 ²³⁴
- Einfuhrkontingente für bestimmte Güter
- Anhang 22 ²³⁵
- Kohle und Kohleerzeugnisse
- Anhang 23 ²³⁶
- Güter für die Stärkung der Industrie ²³⁷
- Anhang 24 ²³⁸
- Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 25 ²³⁹
- Russische Medien ²⁴⁰
- Anhang 26 ²⁴¹
- Gold
- Anhang 27 ²⁴²
- Golderzeugnisse
- Anhang 28 ²⁴³
- Preise für Erdöl und Erdölerzeugnisse
- Anhang 29 ²⁴⁴
- Erlaubte Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Drittstaaten
- Anhang 30 ²⁴⁵
- Materialien aus dem Bergbausektor
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