Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (946.231.176.72)
INHALT
Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
- 1. Abschnitt: Begriffe
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁸
- Art. 2 a ⁹ Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁸
- Art. 2 a ⁹ Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁹
- Art. 2 a 10 Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁹
- Art. 2 a 10 Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁹
- Art. 2 a 10 Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁸
- Art. 2 a ⁹ Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁹
- Art. 2 a 10 Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁹
- Art. 2 a 10 Rüstungsgüter
- 2. Abschnitt: Beschränkungen des Handels
- Art. 2 ⁹
- Art. 2 a 10 Rüstungsgüter
- Art. 3 11
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 11
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 13
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 13
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 13
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 11
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 13
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 13
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 3 13
- Art. 4 Zivil und militärisch verwendbare Güter
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 19 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 19 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 22 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 22 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 22 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 19 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 22 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 22 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 5 Güter zur militärischen und technologischen Stärkung oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
- Art. 6 22 Ausnahmen von den Artikeln 4 und 5
- Art. 7 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 33 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 35 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 33 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 35 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 33 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 35 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 33 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 35 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 33 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 35 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 7 33 Bewilligungsverfahren
- Art. 8 35 Sistierung und Widerruf von Bewilligungen
- Art. 9 Güter für die Luft- und Raumfahrt
- Art. 9 a 35 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 a 35 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 a 35 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b 40 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 9 b 40 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 9 a 41 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 a 41 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 a 41 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 b 40 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 9 a 41 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 a 41 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 9 a 41 Güter und Technologien der Seeschifffahrt
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 43
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 43
- Art. 9 b 46 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 9 b 46 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 9 b 46 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 43
- Art. 9 b 46 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 9 b 46 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 9 b 46 Flugturbinenkraftstoffe und Kraftstoffadditive
- Art. 11 46 Güter für den Energiesektor
- Art. 11 46 Güter für den Energiesektor
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 49
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 49
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 49
- Art. 11 46 Güter für den Energiesektor
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 49
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 49
- Art. 10 Güter für die Ölraffination und die Verflüssigung von Erdgas 49
- Art. 11 a 48 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 11 a 48 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 11 52 Güter für den Energiesektor
- Art. 11 52 Güter für den Energiesektor
- Art. 11 52 Güter für den Energiesektor
- Art. 11 a 48 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 11 52 Güter für den Energiesektor
- Art. 11 52 Güter für den Energiesektor
- Art. 11 52 Güter für den Energiesektor
- Art. 12 52 Kohle und Kohleerzeugnisse 53
- Art. 12 52 Kohle und Kohleerzeugnisse 53
- Art. 11 a 54 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 11 a 54 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 11 a 54 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 52 Kohle und Kohleerzeugnisse 53
- Art. 11 a 54 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 11 a 54 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 11 a 54 Güter zur Stärkung der Industrie
- Art. 12 a 55 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 12 a 55 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 12 a 55 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b 56 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art . 12 b 56 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 59 Kohle und Kohleerzeugnisse 60
- Art. 12 a 62 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 12 59 Kohle und Kohleerzeugnisse 60
- Art. 12 a 62 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 12 59 Kohle und Kohleerzeugnisse 60
- Art. 12 a 62 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art . 12 b 56 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 12 59 Kohle und Kohleerzeugnisse 60
- Art. 12 a 62 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 12 59 Kohle und Kohleerzeugnisse 60
- Art. 12 a 62 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 12 59 Kohle und Kohleerzeugnisse 60
- Art. 12 a 62 Rohöl und Erdölerzeugnisse
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art . 12 b 64 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art . 12 b 64 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art . 12 b 64 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art . 12 b 64 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art . 12 b 64 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art . 12 b 64 Handel, Vermittlung und Transport von Rohöl und Erdölerzeugnissen mit oder nach Drittstaaten
- Art. 14 a 57 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 a 57 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 a 57 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b 59 Luxusgüter
- Art. 14 b 59 Luxusgüter
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 b 59 Luxusgüter
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 13 Einfuhr von Gütern aus den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 Ausfuhr von Gütern nach den bezeichneten Gebieten
- Art. 14 c 62 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 c 62 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 a 67 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 a 67 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 a 67 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 c 62 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 a 67 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 a 67 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 a 67 Eisen- und Stahlerzeugnisse
- Art. 14 b 69 Luxusgüter
- Art. 14 b 69 Luxusgüter
- Art. 14 b 69 Luxusgüter
- Art. 14 b 69 Luxusgüter
- Art. 14 b 69 Luxusgüter
- Art. 14 b 69 Luxusgüter
- Art. 14 d 69 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 d 69 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 c 72 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 c 72 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 c 72 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 d 69 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 c 72 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 c 72 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- Art. 14 c 72 Wirtschaftlich bedeutende Güter
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 14 d 79 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 d 79 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 d 79 Gold und Golderzeugnisse
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 14 d 79 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 d 79 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 d 79 Gold und Golderzeugnisse
- Art. 14 e 80 Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach dem 2. Abschnitt
- Art. 14 e 80 Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach dem 2. Abschnitt
- Art. 14 e 80 Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach dem 2. Abschnitt
- Art. 14 e 80 Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach dem 2. Abschnitt
- Art. 14 e 80 Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach dem 2. Abschnitt
- Art. 14 e 80 Ausnahmebewilligungen in Bezug auf die Beschränkungen nach dem 2. Abschnitt
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- 3. Abschnitt: Finanzielle Beschränkungen
- Art. 15 Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 87 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 87 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 87 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 20 89 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 20 89 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 20 89 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 16 Meldepflichten betreffend die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 102 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 102 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 102 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 102 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 102 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 17 Verbot von öffentlichen Finanzhilfen für den Handel
- Art. 18 102 Verbot der Ausgabe und des Handels von Effekten und Geldmarktinstrumenten
- Art. 21 96 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 21 96 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 21 96 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 99
- Art. 24 102 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 99
- Art. 24 102 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 99
- Art. 24 102 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 19 Verbot der Gewährung von Darlehen
- Art. 24 a 103 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 a 103 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 20 105 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 20 105 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 20 105 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 24 a 103 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 20 105 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 20 105 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 20 105 Verbot der Entgegennahme von Einlagen und kryptobasierten Vermögenswerten
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 21 112 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 21 112 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 21 112 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 21 112 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 21 112 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 21 112 Meldepflicht für bestehende Einlagen
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 112 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 113 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 112 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 113 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 115
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 115
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 115
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 112 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 113 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 115
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 115
- Art. 22 Verbot der Erbringung von gewissen Dienstleistungen für Zentralverwahrer
- Art. 23 Verbot des Verkaufs von Effekten 115
- Art. 28 a 114 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 116 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energiesektor der Russischen Föderation 117
- Art. 28 a 114 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 116 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energiesektor der Russischen Föderation 117
- Art. 24 118 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a 119 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 118 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a 119 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 118 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a 119 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 28 a 114 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 116 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energiesektor der Russischen Föderation 117
- Art. 24 118 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a 119 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 118 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a 119 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 24 118 Verbot von Transaktionen mit der Zentralbank der Russischen Föderation
- Art. 24 a 119 Verbot von Transaktionen mit staatseigenen Unternehmen
- Art. 28 c 123 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 c 123 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 c 123 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 d 126 Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 d 126 Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 d 126 Verbote betreffend Trusts
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 25 Verbot von Finanzierungen, Beteiligungen und Dienstleistungen in den bezeichneten Gebieten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 130 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 131 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 130 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 131 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 130 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 131 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 130 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 131 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 130 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 131 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 26 Verbot der Kofinanzierung
- Art. 27 130 Verbot der Bereitstellung spezialisierter Nachrichtenübermittlungsdienste für den Zahlungsverkehr
- Art. 28 131 Verbot betreffend Banknoten
- Art. 28 e 131 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 e 131 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 a 132 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 134 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 a 132 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 134 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 a 132 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 134 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 e 131 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 a 132 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 134 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 a 132 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 134 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 a 132 Verbote im Zusammenhang mit Ratingdiensten
- Art. 28 b 134 Verbote im Zusammenhang mit Unternehmen im Energie- und im Bergbausektor der Russischen Föderation
- Art. 28 c 135 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 c 135 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 c 135 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 c 135 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 c 135 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- Art. 28 c 135 Verbote betreffend die Unterstützung öffentlicher Einrichtungen
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a 145 Luftverkehr
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a 145 Luftverkehr
- Art. 28 d 138 Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 d 138 Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 d 138 Verbote betreffend Trusts
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 29 a 145 Luftverkehr
- Art. 28 d 138 Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 d 138 Verbote betreffend Trusts
- Art. 28 d 138 Verbote betreffend Trusts
- Art. 29 b 148 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 b 148 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 b 148 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c 149 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 c 149 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 c 149 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 28 e 143 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 e 143 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 e 143 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 e 143 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 e 143 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 28 e 143 Verbote betreffend Dienstleistungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 161 Veröffentlichung
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 161 Veröffentlichung
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 161 Veröffentlichung
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- 4. Abschnitt: Weitere Beschränkungen
- Art. 29 Ein- und Durchreiseverbot
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 29 a 158 Luftverkehr
- Art. 29 b 161 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 a 158 Luftverkehr
- Art. 29 b 161 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 a 158 Luftverkehr
- Art. 29 b 161 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 29 a 158 Luftverkehr
- Art. 29 b 161 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 a 158 Luftverkehr
- Art. 29 b 161 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 a 158 Luftverkehr
- Art. 29 b 161 Verbote betreffend Werbung in bestimmten russischen Medien
- Art. 29 c 162 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 c 162 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 c 162 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 c 162 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 c 162 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 29 c 162 Verbote im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- Art. 30 Verbot der Erfüllung bestimmter Forderungen
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 174 Veröffentlichung
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 174 Veröffentlichung
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 174 Veröffentlichung
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 174 Veröffentlichung
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 174 Veröffentlichung
- 5. Abschnitt: Vollzug und Strafbestimmungen
- Art. 31 Vollzug und Kontrolle
- Art. 32 Strafbestimmungen
- 6. Abschnitt: Veröffentlichung und Schlussbestimmungen
- Art. 33 174 Veröffentlichung
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 34 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 35 Übergangsbestimmungen
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 36 Inkrafttreten
- Art. 36 Inkrafttreten
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