Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinsch... (441.11)
INHALT
Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)
- Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)
- 1. Abschnitt: Amtssprachen des Bundes
- Art. 1 ² Geltungsbereich des 2. Abschnitts SpG
- Art. 2 Verständlichkeit
- Art. 3 Rätoromanisch
- Art. 4 Internet
- Art. 5 Völkerrechtliche Verträge
- Art. 6 ⁶ Chancengleichheit für die Angestellten der verschiedenen Sprachgemeinschaften
- Art. 7 ⁸ Vertretung der Sprachgemeinschaften in der Bundesverwaltung
- Art. 8 ¹⁰ Sprachkenntnisse des Bundespersonals
- Art. 8 a ¹² Strategische Ziele
- Art. 8 b ¹³ Delegierte oder Delegierter des Bundes für Mehrsprachigkeit
- Art. 8 c ¹⁴ Umsetzung der strategischen Ziele durch die Departemente und die Verwaltungseinheiten
- Art. 8 d ¹⁵ Überprüfung und Evaluation
- 2. Abschnitt: Förderung der Verständigung und des Austauschs zwischen den Sprachgemeinschaften
- Art. 9 Schulischer Austausch
- Art. 10 Förderung der Landessprachen im Unterricht
- Art. 11 Förderung der Kenntnisse Anderssprachiger in ihrer Erstsprache
- Art. 12 Wissenschaftliches Kompetenzzentrum zur Förderung der Mehrsprachigkeit
- Art. 13 Unterstützung von Nachrichtenagenturen
- Art. 14 Unterstützung von Organisationen und Institutionen
- Art. 15 Unterstützung von Projekten von Gemeinwesen
- Art. 16 Finanzhilfen für Übersetzungen
- 3. Abschnitt: Unterstützung der mehrsprachigen Kantone
- Art. 17
- 4. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden
- Art. 18 Allgemeine Massnahmen im Kanton Graubünden
- Art. 19 Unterstützung von Organisationen und Institutionen
- Art. 20 Förderung der rätoromanischen Verlagstätigkeit
- Art. 21 Finanzhilfen zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen Sprache in den Medien
- 5. Abschnitt: Erhaltung und Förderung der italienischen Sprache und Kultur im Kanton Tessin
- Art. 22 Allgemeine Massnahmen im Kanton Tessin
- Art. 23 Unterstützung von Organisationen und Institutionen
- Art. 24 Finanzhilfen für das Osservatorio linguistico della Svizzera italiana
- Art. 25 Finanzhilfe für Übersetzungen
- 6. Abschnitt: Vollzug
- Art. 26 Gesuche
- Art. 27 Verfahren und Rechtsmittel
- Art. 28 Prioritätenordnung
- Art. 29 Auszahlung der Finanzhilfen
- 7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 30 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 31 Inkrafttreten
- Anhang
- Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
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