Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (810.211)
INHALT
Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung)
- Verordnung über die Transplantation von menschlichen Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsverordnung)
- 1. Kapitel: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 ⁷ Begriffe
- 2. Kapitel: Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen bei verstorbenen Personen
- 1. Abschnitt: Einbezug der nächsten Angehörigen oder von Vertrauenspersonen in die Entscheidfindung
- Art. 3 Nächste Angehörige
- Art. 4 Fehlen einer dokumentierten Zustimmung oder Ablehnung
- Art. 5 Entscheid der nächsten Angehörigen
- Art. 6 Vertrauensperson
- 2. Abschnitt: Feststellung des Todes und vorbereitende medizinische Massnahmen
- Art. 7 ¹² Feststellung des Todes
- Art. 8 ¹³ Dauer der vorbereitenden medizinischen Massnahmen
- Art. 8 a ¹⁴ Unzulässige vorbereitende medizinische Massnahmen
- 3. Kapitel: Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen bei lebenden Personen
- Art. 9 Information der Lebendspenderin oder des Lebendspenders
- Art. 10 Abklärung betreffend Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Lebendspende
- Art. 10 a ¹⁶ Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und Lebendspendern
- Art. 11 Versicherungsschutz
- Art. 12 Aufwandersatz
- Art. 12 a ²⁰ Entrichtung der Pauschale für die Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und Lebendspendern
- Art. 12 b ²² Lebendspende-Nachsorgefonds
- Art. 12 c ²⁴ Führung der Lebendspende-Nachsorgestelle
- Art. 12 d ²⁵ Beitrag des Bundes
- Art. 12 e ²⁶ Kostenplanung und Abrechnung
- Art. 12 f ²⁷ Sonderfälle der Kostentragung
- 4. Kapitel: Umgang mit Organen, Geweben und Zellen
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 13 ²⁸ Qualitätssicherung
- Art. 14 ²⁹ Sorgfaltspflicht
- 2. Abschnitt: Meldepflichten ³⁰
- Art. 15 ³¹ Meldung an das BAG von Transplantationen im Ausland
- Art. 15 a ³² Meldung von Lebendspenden an das BAG
- Art. 15 b ³³ Meldung von Lebendspenden an die Lebendspende-Nachsorgestelle und an die gemeinsame Einrichtung
- Art. 15 c ³⁴ Meldung von Lebendspenden an die gemeinsame Einrichtung
- Art. 15 d ³⁵ Meldung von Tätigkeiten mit Geweben und Zellen an das Schweizerische Heilmittelinstitut
- Art. 15 e ³⁶ Summarische Meldung der Entnahme und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen an das BAG
- 3. Abschnitt: Bewilligungspflicht und -voraussetzungen
- Art. 16 Transplantation von Organen
- Art. 17 Lagerung von Geweben oder Zellen
- Art. 18 Ein- und Ausfuhr von Geweben oder Zellen sowie von Organen, die nicht nach den Artikeln 16–23 des Transplantationsgesetzes zugeteilt werden
- Art. 19 Umgang mit gentechnisch veränderten Organen, Geweben oder Zellen
- 4. Abschnitt: Pflichten der Inhaberin oder des Inhabers einer Bewilligung
- Art. 20 Pflichten der Transplantationszentren
- Art. 20 a ⁴⁷ Abgleich von Daten zwischen dem BAG und den Transplantationszentren
- Art. 21 Pflichten bei der Lagerung
- Art. 22 Pflichten bei der Ein- und Ausfuhr
- 5. Abschnitt: Sorgfaltspflichten
- Art. 23 Spendetauglichkeit, Testpflicht und Vorgehen bei reaktivem Testergebnis
- Art. 24 Mitteilung eines reaktiven Testergebnisses an die spendende Person
- Art. 25 Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organen, Geweben oder Zellen
- 5. Kapitel: ⁴⁸ Klinische Versuche
- Art. 26
- Art. 27–33
- 6. Kapitel: Umgang mit embryonalen oder fötalen Geweben oder Zellen
- Art. 34 Fachliche und betriebliche Bewilligungsvoraussetzungen
- Art. 35 Information der Spenderin
- Art. 36 Information des betroffenen Paares
- 7. Kapitel: Bewilligungsverfahren
- Art. 37 Gesuch
- Art. 38 Wissenschaftliche Beurteilung von Bewilligungsgesuchen
- Art. 39 Konsultationsverfahren
- Art. 40 Inspektion
- Art. 41 Sachlicher und zeitlicher Umfang der Bewilligung
- Art. 42 Sistierung und Entzug
- Art. 43 Veröffentlichung
- Art. 44 Technische Vorschriften über das Bewilligungs- und Meldewesen
- 8. Kapitel: Vollzug
- 1. Abschnitt: Aufgaben der Kantone und der für die lokale Koordination zuständigen Personen
- Art. 45 Definition und Sicherstellung von Prozessen
- Art. 46 Aufgaben in Transplantationszentren
- Art. 47 Aufgaben in Spitälern
- 2. Abschnitt: Datenschutz
- Art. 48 Bearbeiten von Personendaten
- Art. 49 Datensicherheit
- 2 a . Abschnitt: ⁵⁸ Übertragung von Aufgaben an das Schweizerische Heilmittelinstitut
- Art. 49 a
- 2 b . Abschnitt: ⁶⁰ Register der Lebendspende-Nachsorgestelle
- Art. 49 b Zweck und Inhalt des Registers
- Art. 49 c Aufgaben der Lebendspende-Nachsorgestelle
- Art. 49 d Eintragung von Daten
- Art. 49 e Einsicht in Daten
- Art. 49 f Zugriffsberechtigte Personen
- Art. 49 g Bekanntgabe von Daten
- Art. 49 h Auskunfts- und Berichtigungsrecht sowie Bearbeitung der Daten zu Forschungszwecken
- 3. Abschnitt: Stammzellenregister
- Art. 50 Führung des Registers
- Art. 51 Aufgaben
- Art. 52 Meldepflicht
- 9. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 53 ⁶⁵ Nachführung der Anhänge
- Art. 54 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 55 Änderung bisherigen Rechts
- Art. 56 ⁶⁷ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 18. Oktober 2017
- Art. 56 a ⁶⁹
- Art. 57 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁷⁰
- Richtlinien
- Anhang 2 ⁷²
- Meldung von Lebendspenden von Organen und Blut-Stammzellen an die Lebendspende-Nachsorgestelle und an die gemeinsame Einrichtung
- 1 Meldungen an die Lebendspende-Nachsorgestelle
- 1.1 bei der Spende von Organen:
- 1.2 bei der Spende von Blut-Stammzellen:
- 2 Meldungen an die Lebendspende-Nachsorgestelle und die gemeinsame Einrichtung
- 2.1 bei der Spende von Organen:
- 2.2 bei der Spende von Organen und Blut-Stammzellen:
- 3 Meldungen an die gemeinsame Einrichtung
- Anhang 3 ⁷³
- Pauschale für die Nachverfolgung des Gesundheitszustands von Lebendspenderinnen und Lebendspendern
- Anhang 4 ⁷⁴
- Anhang 5 ⁷⁵
- Beurteilung der Spendetauglichkeit, Ausschluss von der Spende, Testpflicht, durchzuführende Tests, Testanforderungen und Vorgehen bei reaktivem Testergebnis auf HIV, HBV und HCV
- 1 Beurteilung der Spendetauglichkeit
- 2 Ausschluss von der Spende
- 3 Testpflicht
- 4 Durchzuführende Tests
- 5 Testanforderungen bei Geweben und Zellen
- 6 Vorgehen bei reaktivem Testergebnis auf HIV, HBV und HCV
- Anhang 6
- Erforderliche Fachbereiche und betriebliche Voraussetzungen für die Transplantation von Organen
- 1 Erforderliche Fachbereiche
- 2 Betriebliche Voraussetzungen
- Anhang 7
- Änderung bisherigen Rechts
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