Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (812.214.31) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH)
- Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH)
 - 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
 - Art. 1 Gegenstand
 - Art. 2 Begriffe
 - 2. Abschnitt: Integrität
 - Art. 3 Vorteile von bescheidenem Wert
 - Art. 4 Unterstützungsbeiträge für Forschung, Lehre und Infrastruktur
 - Art. 5 Unterstützungsbeiträge für die Weiter- oder Fortbildung von Fachpersonen
 - Art. 6 Unterstützungsbeiträge für die Teilnahme an Veranstaltungen zur Weiter- oder Fortbildung von Fachpersonen
 - Art. 7 Abgeltungen für gleichwertige Gegenleistungen
 - Art. 8 Rabatte
 - Art. 9 Musterpackungen
 - 3. Abschnitt: Transparenz
 - Art. 10
 - 4. Abschnitt: Kontrolle
 - Art. 11
 - 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
 - Art. 12 Änderung anderer Erlasse
 - Art. 13 Inkrafttreten
 - Anhang
 - Änderung anderer Erlasse