Verordnung des BLV über die Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentechnisc... (455.163)
INHALT
Verordnung des BLV über die Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung)
- Verordnung des BLV über die Haltung von Versuchstieren und die Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere sowie über die Verfahren bei Tierversuchen (Tierversuchsverordnung)
- 1. Abschnitt: Gegenstand
- Art. 1
- 2. Abschnitt: Haltung von Versuchstieren
- Art. 2 Überwachung der Versuchstiere
- Art. 3 Einzelhaltung unverträglicher Tiere
- Art. 4 Auslauf für Hunde
- Art. 5 Markierung kleiner Nagetiere
- Art. 6 Massnahmen und Eingriffe in Tierräumen
- Art. 7 Dokumentation
- Art. 8 Ausbildungsstand des Tierpflegepersonals
- 3. Abschnitt: Erzeugung, Zucht und Haltung gentechnisch veränderter Versuchstiere und belasteter Mutanten
- Art. 9 Anerkannte Methoden zur Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere
- Art. 10 Genotypisierung
- Art. 11 Phänotypisierung
- 4. Abschnitt: Belastungserfassung und -dokumentation sowie Meldeverfahren
- Art. 12 Grundsätze der Belastungserfassung bei kleinen Nagetieren
- Art. 13 Durchführung der Belastungserfassung bei kleinen Nagetieren
- Art. 14 Belastungserfassung bei neuen oder nicht ausreichend charakterisierten Linien kleiner Nagetiere
- Art. 1 5 Belastungserfassung bei wahrscheinlich belasteten Linien kleiner Nagetiere
- Art. 1 6 Belastungserfassung bei belasteten Linien kleiner Nagetiere
- Art. 17 Provisorische Meldung von Belastungen bei Linien kleiner Nagetiere
- Art. 18 Definitive Meldung von Belastungen bei Linien kleiner Nagetiere
- Art. 19 Belastungserfassung bei neuen oder nicht ausreichend charakterisierten Fischlinien
- Art. 20 Belastungserfassung bei wahrscheinlich belasteten Fischlinien
- Art. 21 Belastungserfassung bei belasteten Fischlinien
- Art. 22 Meldeverfahren für belastete gentechnisch veränderte Fischlinien
- Art. 23 Datenblatt für gentechnisch veränderte Linien sowie belastete Mutanten
- 5. Abschnitt: Festlegung des Schweregrads von Belastungen
- Art. 24 Kategorien der Belastung durch versuchsbedingte Eingriffe oder Massnahmen
- Art. 25 Kategorien der Belastung durch genetisch bedingte Veränderungen
- Art. 26 Für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit eines Versuchs zu berücksichtigende Belastungen
- 6. Abschnitt: Kantonsübergreifende Tierversuche
- Art. 27
- 7. Abschnitt: Gesuche und Meldungen betreffend Versuchstierhaltungen und Tierversuche
- Art. 28 Inhalt der Gesuche um die Bewilligung einer Versuchstierhaltung
- Art. 2 9 Inhalt der Meldungen über Versuchstierhaltungen
- Art. 30 Inhalt der Gesuche um die Bewilligung eines Tierversuchs
- Art. 31 Inhalt der Meldungen über Tierversuche
- 8. Abschnitt: Inkrafttreten
- Art. 32
- Anhang 1
- Anerkannte Methoden zur Erzeugung gentechnisch veränderter Tiere
- Anhang 2
- Wissenschaftliche Basisdaten
- Anhang 3
- Zusammenfassung der Belastungserfassung
- Anhang 4
- Belastungserfassung bei gentechnisch veränderten Linien und belasteten Mutanten von kleinen Nagetieren
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