Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (172.010.21)
INHALT
Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB)
- Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes (VILB)
- 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Gegenstand, strategische Ziele und Grundsätze ³
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Strategische Ziele
- Art. 3 Grundsätze
- 2. Abschnitt: Vereinbarungen mit Bundesbehörden und anderen Institutionen
- Art. 4 Vereinbarungen mit der Bundesversammlung, mit den eidgenössischen Gerichten und der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft
- Art. 5 ¹⁴ Vereinbarungen mit anderen Institutionen
- 2. Kapitel: Immobilienmanagement
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 6 Immobilienportfolios
- Art. 7 Begriffe
- 2. Abschnitt: Bau- und Liegenschaftsorgane
- Art. 8 Organisation innerhalb der Bundesverwaltung
- Art. 9 Steuerung des Immobilienmanagements
- Art. 10 ²⁴ Bedürfnisse der BO
- Art. 11 Benennung der Ansprechpartner
- Art. 12 Befugnisse
- Art. 13 Kauf und Verkauf von Liegenschaften
- Art. 14 Auflage an das BBL
- 3. Abschnitt: Die BO und ihre Zusammenarbeit mit den BLO
- Art. 15
- 4. Abschnitt: Die BO des BBL-Immobilienportfolios und ihre Zusammenarbeit mit dem BBL
- Art. 16 Funktionen der BO
- Art. 17 Anträge der BO
- Art. 18 Rechte und Pflichten des BBL im Rahmen der Zusammenarbeit
- Art. 19 Rechte und Pflichten der BO im Rahmen der Zusammenarbeit
- Art. 20 Markt- und kostenorientiertes Mietermodell
- Art. 21 Besondere Regelungen
- 5. Abschnitt: Besondere Aufgaben des BBL
- Art. 22 ³⁴ Logistische Dienstleistungen für Anlässe
- Art. 23 Kunst-am-Bau-Projekte
- Art. 24 FIPOI
- 6. Abschnitt: Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren und Zuständigkeit des EFD
- Art. 25 Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren
- Art. 26 Ziele, Aufgaben und Befugnisse der KBOB
- Art. 27 Zuständigkeit des EFD
- 7. Abschnitt: Kreditordnung
- Art. 28 Bereitstellen von Krediten
- Art. 29 Finanzielle Steuerung
- 3. Kapitel: Logistik
- Art. 30 ³⁵ Geltungsbereich
- Art. 31 Aufgaben und Befugnisse des BBL
- 4. Kapitel: Verfahren bei Differenzen
- 1. Abschnitt: Im Allgemeinen
- Art. 32
- 2. Abschnitt: Im Bereich des BBL-Immobilienportfolios und der Logistik
- Art. 33 Im Immobilienmanagement
- Art. 34 Bei Immobilienprojekten (Bauprojekten)
- Art. 35 In der kaufmännischen Gebäudebewirtschaftung (Leistungsverrechnung)
- Art. 36 Im Immobilienbetrieb
- Art. 37 In der Logistik
- Art. 38 Vorgehen
- Art. 39 Weitere Eskalationsstufen
- Art. 40 Vorbehalt abweichender Regelungen
- 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 41 Vollzugsbestimmungen
- Art. 42 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 43 Inkrafttreten
- Anhang 1 ⁴⁸
- Verantwortlichkeiten im Immobilienmanagement des ETH-Bereiches (Funktionendiagramm)
- Anhang 2
- BBL-Immobilienportfolio: Ansprechpartner, an die sich die BO je nach Geschäftsfall wenden können
- Anhang 3
- Aufgaben der verschiedenen Funktionen im Immobilienmanagement der BO des BBL-Immobilienportfolios
- 1. Aufgaben der oder des Verantwortlichen der Ansprechstelle Immobilien auf Stufe GS (oder, wo der BO kein GS vorgesetzt ist, der Stelle, die der BO vorgesetzt ist)
- 2. Aufgaben der Immobilienlogistikerin oder des Immobilienlogistikers auf Stufe BO (IL-BO)
- 3. Aufgaben der Immobilienlogistikerin oder des Immobilienlogistikers an den Standorten der BO (IL-SO)
- 4. Aufgaben der Vertreterin oder des Vertreters der BO in Bauprojekten (bei grösseren Vorhaben in der Funktion als Projektleiterin oder Projektleiter BO in der Projektorganisation):
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