Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeve... (780.12)
INHALT
Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF)
- Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VVS-ÜPF)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Datenausleitungsnetzwerk
- 2. Abschnitt: Daten und Datenbearbeitung
- Art. 3 Daten
- Art. 4 Herkunft der Daten
- Art. 5 Bearbeitungsfunktionen für Daten aus Auskünften und Überwachungen
- Art. 6 Datenbearbeitung für die Geschäftsabwicklung und -kontrolle
- Art. 7 Berechtigung zum Zugriff auf das Verarbeitungssystem
- Art. 8 Berechtigung zum Zugriff auf Daten aus einzelnen Überwachungen
- Art. 9 Schnittstellen
- 3. Abschnitt: Datenschutz und Datensicherheit
- Art. 10 Massnahmen für die Datensicherheit
- Art. 11 Massnahmen für die Systemsicherheit
- Art. 12 Anonymisierung
- 4. Abschnitt: Zugriff auf Überwachungsdaten im Abrufverfahren, Vernichtung und Archivierung der Daten
- Art. 13 Zugriff auf Überwachungsdaten im Abrufverfahren
- Art. 14 Vernichtung
- Art. 15 Archivierung
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmung
- Art. 16 Übergangsbestimmung
- Art. 17 Inkrafttreten
- Anhang
- Zugriffsmatrix Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF
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