Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelege... (191.11)
INHALT
Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Gebührenverordnung EDA, GebV-EDA)
- Verordnung über die Gebühren des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Gebührenverordnung EDA, GebV-EDA)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Gebührenpflicht und -bemessung
- Art. 3 Verzicht auf Gebührenerhebung
- Art. 4 Information und Vorauszahlung
- Art. 5 Rechnungstellung
- Art. 6 Zahlungsfrist
- Art. 7 Inkasso
- Art. 8 Erlass von Gebühren
- Art. 9 Fahrlässigkeit
- 2. Abschnitt: Konsularischer Schutz
- Art. 10 Verzicht auf Gebührenerhebung
- Art. 11 Organisierte Ausreisen aus Krisen- und Katastrophenregionen
- Art. 12 Hilfeleistungen bei Freiheitsentzug
- Art. 13 Hilfeleistungen bei Entführungen und Geiselnahmen mit politischem oder terroristischem Hintergrund
- 3. Abschnitt: Weitere konsularische Dienstleistungen
- Art. 14 Beglaubigungen und Bestätigungen
- Art. 15 Hinterlegungen
- 4. Abschnitt: Wirtschafts- und Standortförderung
- Art. 16
- 5. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 17 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 18 Übergangsbestimmung
- Art. 19 Inkrafttreten
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