Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem G... (0.232.141.11)
INHALT
Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
- Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
- Teil A Einleitende Regeln
- Regel 1 Abkürzungen
- Regel 2 Auslegung bestimmter Bezeichnungen
- Teil B Regeln zu Kapitel I des Vertrags
- Regel 3 Der Antrag (Form)
- Regel 4 Der Antrag (Inhalt)
- Regel 5 Die Beschreibung
- Regel 6 Die Ansprüche
- Regel 7 Die Zeichnungen
- Regel 8 Die Zusammenfassung
- Regel 9 Nicht zu verwendende Ausdrücke usw.
- Regel 10 Terminologie und Zeichen
- Regel 11 Bestimmungen über die äussere Formder internationalen Anmeldung
- Regel 12 Sprache der internationalen Anmeldung und Übersetzungen für die Zwecke der internationalen Recherche und der internationalen Veröffentlichung
- Regel 12 bis ¹² Einreichung von zu einer früheren Recherche gehörenden Unterlagen durch den Anmelder
- Regel 13 Einheitlichkeit der Erfindung
- Regel 13 bis Erfindungen, die sich auf biologisches Material beziehen
- Regel 13 ter Protokoll der Nucleotid- und/oder Aminosäuresequenzen
- Regel 14 Die Übermittlungsgebühr
- Regel 15 Die internationale Anmeldegebühr
- Regel 16 Die Recherchengebühr
- Regel 16 bis Verlängerung von Fristen für die Zahlung von Gebühren
- Regel 17 Der Prioritätsbeleg
- Regel 18 Der Anmelder
- Regel 19 Zuständigkeit des Anmeldeamts
- Regel 20 Internationales Anmeldedatum
- Regel 21 Herstellung von Exemplaren
- Regel 22 Übermittlung des Aktenexemplars und der Übersetzung
- Regel 23 Übermittlung des Recherchenexemplars, der Übersetzung und des Sequenzprotokolls
- Regel 23 bis ³² Übermittlung von zu einer früheren Recherche oder Klassifikation gehörenden Unterlagen
- Regel 24 Eingang des Aktenexemplars beim Internationalen Büro
- Regel 25 Eingang des Recherchenexemplars bei der Internationalen Recherchenbehörde
- Regel 26 Prüfung und Berichtigung bestimmter Bestandteile der internationalen Anmeldung vor dem Anmeldeamt
- Regel 26 bis Berichtigung oder Hinzufügung eines Prioritätsanspruchs
- Regel 26 ter Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17
- Regel 26 quater ⁴⁰ Berichtigung oder Hinzufügung von Angaben nach Regel 4.11
- Regel 27 Unterlassene Gebührenzahlung
- Regel 28 Mängel, die durch das Internationale Büro festgestellt werden
- Regel 29 Internationale Anmeldungen, die als zurückgenommen gelten
- Regel 30 Frist gemäss Artikel 14 Absatz 4
- Regel 31 Nach Artikel 13 erforderliche Exemplare
- Regel 32 Erstreckung der Wirkungen der internationalen Anmeldung auf bestimmte Nachfolgestaaten
- Regel 33 Einschlägiger Stand der Technik für die internationale Recherche
- Regel 34 Mindestprüfstoff
- Regel 35 Zuständige Internationale Recherchenbehörde
- Regel 36 Mindestanforderungen an die Internationale Recherchenbehörde
- Regel 37 Fehlende oder mangelhafte Bezeichnung
- Regel 38 Fehlende oder mangelhafte Zusammenfassung
- Regel 39 Anmeldungsgegenstand nach Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i
- Regel 40 Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (Internationale Recherche)
- Regel 40 bis ⁴³ Zusätzliche Gebühren im Fall von fehlenden Teilen oder richtigen Bestandteilen und Teilen, die in die internationale Anmeldung aufgenommen wurden oder als in der internationalen Anmeldung enthalten gelten
- Regel 41 Berücksichtigung der Ergebnisse einer früheren Recherche und Klassifikation ⁴⁴
- Regel 42 Frist für die internationale Recherche
- Regel 43 Der internationale Recherchenbericht
- Regel 43 bis Schriftlicher Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde
- Regel 44 Übermittlung des internationalen Recherchenberichts, des schriftlichen Bescheids und so weiter
- Regel 44 bis Internationaler vorläufiger Bericht der Internationalen Recherchenbehörde zur Patentfähigkeit
- Regel 44 ter ⁴⁹
- Regel 45 Übersetzung des internationalen Recherchenberichts
- Regel 45 bis Ergänzende internationale Recherchen
- Regel 46 Änderung von Ansprüchen vor dem Internationalen Büro
- Regel 47 Übermittlung an die Bestimmungsämter
- Regel 48 Internationale Veröffentlichung
- Regel 49 Übermittlung eines Exemplars und einer Übersetzung der Anmeldung sowie Gebührenzahlung nach Artikel 22
- Regel 49 bis Angaben zum Schutzbegehren für die Zwecke des nationalen Verfahrens
- Regel 49 ter Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt; Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt
- Regel 50 Befugnis nach Artikel 22 Absatz 3
- Regel 51 Nachprüfung durch die Bestimmungsämter
- Regel 51 bis Nach Artikel 27 zulässige nationale Erfordernisse
- Regel 52 Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor den Bestimmungsämtern
- Teil C Regeln zu Kapitel II des Vertrags
- Regel 53 Der Antrag
- Regel 54 Zur Antragstellung berechtigter Anmelder
- Regel 54 bis Frist für die Antragstellung
- Regel 55 Sprachen (internationale vorläufige Prüfung)
- Regel 56 [Gestrichen]
- Regel 57 Bearbeitungsgebühr
- Regel 58 Gebühr für die vorläufige Prüfung
- Regel 58 bis Verlängerung der Fristen für die Zahlung von Gebühren
- Regel 59 Zuständige mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
- Regel 60 Bestimmte Mängel des Antrags
- Regel 61 Mitteilung über den Antrag und die Auswahlerklärung
- Regel 62 ⁸² Kopie des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde und der Änderungen nach Artikel 19 für die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
- Regel 62 bis Übersetzung des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde für die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde
- Regel 63 Mindestanforderungen für die mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörden
- Regel 64 Stand der Technik für die internationale vorläufige Prüfung
- Regel 65 Erfinderische Tätigkeit oder Nichtoffensichtlichkeit
- Regel 66 Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
- Regel 67 Anmeldungsgegenstand nach Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a Ziffer i
- Regel 68 Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (internationale vorläufige Prüfung)
- Regel 69 Beginn der internationalen vorläufigen Prüfung und Prüfungsfrist
- Regel 70 Der internationale vorläufige Bericht zur Patentfähigkeit seitens der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde (Internationaler vorläufiger Prüfungsbericht)
- Regel 71 Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und zugehöriger Unterlagen ⁹⁰
- Regel 72 Übersetzung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde
- Regel 73 Übersendung des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts oder des schriftlichen Bescheids der Internationalen Recherchenbehörde
- Regel 74 Übersetzung der Anlagen des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts und ihre Übermittlung
- Regel 75 [Gestrichen]
- Regel 76 Übersetzung des Prioritätsbelegs; Anwendung bestimmter Regeln auf Verfahren vor den ausgewählten Ämtern
- Regel 77 Befugnis nach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b
- Regel 78 Änderung der Ansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen vor den ausgewählten Ämtern
- Teil D Regeln zu Kapitel III des Vertrags
- Regel 79 Zeitrechnung
- Regel 80 Berechnung der Fristen
- Regel 81 Änderung von im Vertrag festgesetzten Fristen
- Regel 82 Störungen im Postdienst
- Regel 82 bis Vom Bestimmungsstaat oder ausgewählten Staat zu entschuldigende Fristüberschreitungen
- Regel 82 ter Berichtigung von Fehlern des Anmeldeamts oder des Internationalen Büros
- Regel 82 quater ⁹⁷ Entschuldigung von Fristüberschreitungen
- Regel 83 Das Recht zum Auftreten vor internationalen Behörden
- Teil E Regeln zu Kapitel V des Vertrags
- Regel 84 Kosten der Delegationen
- Regel 85 Fehlen des Quorums in der Versammlung
- Regel 86 Blatt
- Regel 87 Übermittlung von Veröffentlichungen
- Regel 88 Änderung der Ausführungsordnung
- Regel 89 Verwaltungsvorschriften
- Teil F Regeln zu mehreren Kapiteln des Vertrags
- Regel 89 bis Einreichung, Bearbeitung und Übermittlung internationaler Anmeldungen und anderer Schriftstücke in elektronischer Form oder mit elektronischen Mitteln
- Regel 89 ter Kopien in elektronischer Form von auf Papier eingereichten Schriftstücken
- Regel 90 Anwälte und gemeinsame Vertreter
- Regel 90 bis Zurücknahmen
- Regel 91 Berichtigung offensichtlicher Fehler in der internationalen Anmeldung und in anderen Schriftstücken
- Regel 92 Schriftverkehr
- Regel 92 bis Eintragung von Änderungen bestimmter Angaben im Antrag oder im Antrag auf internationale vorläufige Prüfung
- Regel 93 Aufbewahrung von Vorgängen und Akten
- Regel 93 bis Art der Übermittlung von Unterlagen
- Regel 94 ¹⁰⁶ Akteneinsicht
- Regel 95 ¹¹⁸ Angaben und Übersetzungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern
- Regel 96 Gebührenverzeichnis; Erhalt und Überweisung von Gebühren ¹¹⁹
- Anhang ¹²¹
- Gebührenverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
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