Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das... (362.0)
INHALT
Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung)
- Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro (N-SIS-Verordnung)
- 1. Kapitel: Gegenstand und Begriffe
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Begriffe
- 2. Kapitel: Systemverantwortung, Systemarchitektur sowie Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem des SIRENE-Büros
- Art. 3 Systemverantwortung für das N-SIS
- Art. 4 Systemarchitektur
- Art. 5 Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem
- 3. Kapitel: Berechtigungen der Behörden im N-SIS
- Art. 6 Zur Meldung berechtigte Behörden
- Art. 7 Zugriffsberechtigte Behörden
- 3 a . Kapitel: ³⁷ zuständige Behörde für den Abschluss völkerrechtlicher Verträge
- Art. 7 a Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem
- Art. 7 b Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit der Interoperabilität zwischen den Informationssystemen der Zusammenarbeit von Schengen/Dublin
- Art. 7 c Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Zusammenhang mit dem System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO)
- 4. Kapitel: SIRENE-Büro
- Art. 8 Organisation
- Art. 9 Aufgaben
- 5. Kapitel: N-SIS
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 10 Voraussetzung für die Datenfreigabe
- Art. 11 Daten
- Art. 11 a ⁵⁴ Abfrage anhand daktyloskopischer Daten
- Art. 12 Personenausschreibungen über andere Fahndungskanäle
- Art. 13 Kennzeichnung
- Art. 14 Verknüpfungen zwischen Ausschreibungen
- Art. 15 Austausch von Zusatzinformationen
- 2. Abschnitt: Verfahren
- Art. 16 Personenausschreibungen
- Art. 17 Sachausschreibungen
- Art. 18 Verfahren bei einem Treffer in der Schweiz
- Art. 19 Verfahren bei einem Treffer im Ausland
- 6. Kapitel: Ausschreibungskategorien
- 1. Abschnitt: Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen zur Einreise- und Aufenthaltsverweigerung
- Art. 20 ⁶⁵ Voraussetzung
- Art. 21 Ausschreibungsverfahren
- Art. 22 Massnahmen
- Art . 22 a ⁷⁴ Aufgaben der für den Vollzug der Ausschreibungen zuständigen Behörden
- 2. Abschnitt: Ausschreibungen von Personen zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung
- Art. 23 Voraussetzungen
- Art. 24 Ausschreibungsverfahren
- Art. 25 Dringlichkeitsverfahren
- Art. 26 Zusatzinformationen
- Art. 27 Umwandlung von gekennzeichneten Ausschreibungen
- 3. Abschnitt: Ausschreibungen von Vermissten
- Art. 28 Vermisste
- Art. 29 Voraussetzungen
- Art. 30 Massnahmen
- 4. Abschnitt: Ausschreibungen von Personen, die im Hinblick auf ihre Teilnahme an einem Strafverfahren gesucht werden
- Art. 31 Voraussetzungen
- Art. 32 Massnahme
- 5. Abschnitt: Personen- und Sachausschreibungen zum Zweck der verdeckten Registrierung oder der gezielten Kontrolle
- Art. 33 Voraussetzungen
- Art. 34 Massnahmen
- 6. Abschnitt: Sachausschreibungen zur Sicherstellung oder Beweissicherung in Strafverfahren
- Art. 35 Voraussetzungen
- Art. 36 Massnahmen
- 7. Kapitel: Datenbearbeitung, Datensicherheit und Aufsicht
- 1. Abschnitt: Datenbearbeitung und -aufbewahrung
- Art. 37 Bearbeitungsgrundsatz
- Art. 38 Bearbeitung zu anderen Zwecken
- Art. 39 Qualität der Daten
- Art. 40 Unterscheidung von Personen mit ähnlichen Merkmalen
- Art. 41 Mehrfachausschreibungen
- Art. 42 Vorgehen bei Fällen des Missbrauchs der Identität einer Person
- Art. 43 Dauer der Personenausschreibungen
- Art. 44 Dauer der Sachausschreibungen
- Art. 45 Aufbewahrungsdauer von Zusatzinformationen
- Art. 46 Ausschluss der Bekanntgabe von Daten an Drittstaaten und internationale Organisationen
- Art. 47 Datenaustausch mit Europol und Eurojust
- Art. 48 Archivierung
- Art. 49 Statistik
- 2. Abschnitt: Rechte der Betroffenen
- Art. 50 Geltendmachung des Auskunfts-, Berichtigungs- oder Löschungsrechts
- Art. 51 Recht auf Information bei der Auferlegung einer Einreise- und Aufenthaltsverweigerung ⁸³
- Art. 52 Schadenersatz
- 3. Abschnitt: Datensicherheit, Datenschutzberatung und Aufsicht über die Datenbearbeitung
- Art. 53 Datensicherheit
- Art. 54 Datenschutzberatung
- Art. 55 Aufsicht über die Bearbeitung von Daten
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 56 Änderung der Anhänge
- Art. 57 Aufhebung bisherigen Rechts
- Art. 58 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Schengen-Assoziierungsabkommen
- Anhang 1a ⁹⁷
- Straftaten nach schweizerischem Recht, die denjenigen der Richtlinie (EU) 2017/541 ⁹⁸ entsprechen oder gleichwertig sind (terroristische Straftaten)
- Anhang 1b ¹⁰²
- Straftaten nach schweizerischem Recht, die denjenigen des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI ¹⁰³ entsprechen oder gleichwertig sind
- Anhang 2
- Zugriffs- und Bearbeitungsrechte beim Geschäfts- und Aktenverwaltungssystem des SIRENE-Büros
- Anhang 3 ¹³²
- 1 Zugriffs- und Bearbeitungsrechte in Bezug auf die im SIS gespeicherten Daten
- 2 Im SIS gespeicherte Daten
- 2.1 Personenausschreibungen
- 2.1.1 Person
- 2.1.2 Zusatzinformationen bei missbräuchlich verwendeter Identität
- 2.1.3 Informationen zu binären Daten
- 2.2 Sachausschreibungen
- 2.2.1 Blankoausweis
- 2.2.2 Waffe
- 2.2.3 Ausweis
- 2.2.4 Banknote
- 2.2.5 Fahrzeug
- 2.2.6 Industrieausrüstung
- 2.2.7 Flugzeug
- 2.2.8 Boot
- 2.2.9 Bootsmotor
- 2.2.10 Container
- 2.2.11 Kennzeichen
- 2.2.12 Wertschrift
- 2.2.13 Fahrzeugausweis
- Anhang 4
- Zusatzinformationen bei Ausschreibungen zur Festnahme zum Zweck der Auslieferung
- 1 Identität
- 2 Zusätzliche Informationen zur Identität
- 3 Informationen zum Haftbefehl/Urteil
- 4 Informationen zu den Straftaten
- 5 Zusätzliche Informationen
- 6 Spezifische Informationen zur Zentralbehörde (BJ)
- 7 Anhänge
- 8 Weitere Informationen
Feedback