Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes (824.095)
INHALT
Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes
- Verordnung über das Informationssystem des Zivildienstes
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Geltungsbereich
- Art. 2 Verantwortliche Stellen
- Art. 3 Zweck von E-ZIVI
- Art. 4 Veröffentlichung von Stammdaten und Einsatzmöglichkeiten
- 2. Abschnitt: Struktur von E-ZIVI und Datenbearbeitung
- Art. 5 Struktur und Inhalt von E-ZIVI
- Art. 6 Datenbeschaffung
- Art. 7 Zugriffs- und Bearbeitungsrechte
- Art. 8 Bekanntgabe von Personendaten
- Art. 9 Aufsicht und Koordination
- 3. Abschnitt: Datenschutz und Datensicherheit
- Art. 10 Sorgfaltspflichten
- Art. 11 Datensicherheit
- 4. Abschnitt: Aufbewahrung, Archivierung und Statistik
- Art. 12 Aufbewahrung
- Art. 13 Archivierung
- Art. 14 Statistik
- 5. Abschnitt: Finanzierung
- Art. 15
- 6. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 16 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 17 Übergangsbestimmung
- Art. 18 Übergangsordnung für Fälle schwerwiegender Störungen in der Einführungsphase
- Art. 19 Inkrafttreten
- Anhang ²²
- Personendaten in E-ZIVI: Benützer/innen, Zugriff und Berechtigung zur Abfrage und Bearbeitung
- A Benützerinnen und Benützer, ihre Kennwerte und ihr Recht auf Zugriff auf das Verwaltungs- oder das Kundensystem
- B Daten sowie Abfrage- und Bearbeitungsrechte
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