Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (817.190)
INHALT
Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK)
- Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK)
- 1. Kapitel: Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffe ⁴
- 1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich ⁵
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich ⁶
- Art. 2 Besondere Vorschriften für Ausfuhrbetriebe
- 2. Abschnitt: Begriffe
- Art. 3
- 2. Kapitel: Schlacht- und Wildbearbeitungsbetriebe
- 1. Abschnitt: Anforderungen an Schlacht- und Wildbearbeitungsbetriebe
- Art. 4 Grundsatz
- Art. 5 Umgebung
- 2. Abschnitt: Betriebsbewilligung für Schlacht- und Wildbearbeitungsbetriebe
- Art. 6
- 3. Kapitel: Schlachten und Schlachthygiene
- 1. Abschnitt: Anforderungen an Tiere und Schlachtverbot ²²
- Art. 7 Anforderungen an Tiere
- Art. 8 Schlachtverbot
- 2. Abschnitt: Ort der Schlachtung
- Art. 9
- 2 a . Abschnitt: ²⁵ Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung
- 3. Abschnitt: Krankes oder verunfalltes Schlachtvieh und verunfalltes Jagdwild
- Art. 10 Schlachten von krankem Schlachtvieh
- Art. 11 Schlachten von verunfalltem Schlachtvieh
- Art. 12 Verunfalltes Jagdwild
- 4. Abschnitt: Hygiene
- Art. 13 Zutritt zu Schlacht- und Wildbearbeitungsbetrieben
- Art. 14 Tiere, die nicht zum Schlachten bestimmt sind
- Art. 15 Schutz vor Ungeziefer
- Art. 16 Hygienemassnahmen
- Art. 17 Kühlung
- Art. 18 Chemische und physikalische Behandlungen
- Art. 19 ³¹ Selbstkontrolle
- Art. 19 a ³⁴ Pflicht der Laboratorien
- Art. 20 Pflicht zur Untersuchung und Dokumentation des Jagdwilds
- Art. 21 Fachkundige Person
- 5. Abschnitt: Anmeldung zur Schlachtung und Eingangskontrolle
- Art. 22 Informationen zur Lebensmittelkette
- Art. 23 Anmeldung zur Schlachtung
- Art. 24 Gesundheitsmeldungen
- Art. 25 Eingangskontrolle
- Art. 26 Massnahmen aufgrund der Eingangskontrolle
- 4. Kapitel: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- 1. Abschnitt: Schlachttieruntersuchung
- Art. 27 Gegenstand der Untersuchung
- Art. 28 Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbestand
- 2. Abschnitt: Fleischuntersuchung
- Art. 29 Gegenstand der Untersuchung
- Art. 30 Untersuchung
- Art. 31 Laboruntersuchungen
- Art. 32 Entscheid
- Art. 33 Beschlagnahme
- Art. 34 Beanstandungen
- Art. 35 Mitteilung des Beanstandungsentscheids
- Art. 36 Pflicht zur Aufbewahrung des Schlachttierkörpers bei Beanstandung
- 3. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Art. 37 Massnahmen im Herkunftsbestand
- Art. 38 Verpflichtungen von Schlacht- und Wildbearbeitungsbetrieben
- Art. 39 Aufbewahrungspflicht
- Art. 40 Formulare und Stempel
- 5. Kapitel: Kontrolle anderer Tiere als Säugetiere und Vögel
- Art. 41
- 6. Kapitel: Vollzug, Kontrollorgane
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 42 Zuständigkeiten
- Art. 43 Ausstand von der Amtstätigkeit
- Art. 44 Kontrollen durch Betriebspersonal
- Art. 45 Tests und Probenahmen durch Betriebspersonal
- Art. 46 Entlöhnung der Kontrollorgane
- Art. 47 Laboratorien
- 2. Abschnitt: Aufgaben des BLV
- Art. 48 Notfallpläne
- Art. 49 Pilotprojekte und neue Verfahren
- 3. Abschnitt: Stellung und Aufgaben der Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte
- Art. 50 Stellung
- Art. 51 Aufgaben
- 4. Abschnitt: Aufgaben der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte sowie der amtlichen Fachassistentinnen und Fachassistenten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Art. 52 Organisation
- Art. 53 Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte
- Art. 54 Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Art. 55 Kontrolle der Schlachthygiene
- Art. 56 Weitere Aufgaben
- Art. 57 Berichterstattung über die durchgeführten Kontrollen
- 5. Abschnitt: Meldungen
- Art. 58 Meldungen an die kantonale Behörde
- Art. 59 Meldungen an das BLV
- 7. Kapitel: Gebühren
- Art. 60 ⁵⁹ Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Art. 61 ⁶⁰ Übrige Gebühren
- 8. Kapitel: Schlussbestimmungen
- Art. 62 Aufhebung und Änderung anderer Erlasse
- Art. 63 ⁶³ Übergangsbestimmung
- Art. 64 Inkrafttreten
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