Abkommen (0.142.111.729)
INHALT
Abkommen
- Abkommen
- Art. 1 Definitionen und Anwendungsbereich
- Art. 2 Rückübernahme von Staatsangehörigen
- Art. 3 Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen
- Art. 4 Rückübernahme von Drittstaatsangehörigen durch die für die Einreise verantwortliche Vertragspartei
- Art. 5 Aufenthaltserlaubnisse
- Art. 6 Identität und Staatsangehörigkeit
- Art. 7 Präsentation des Rückübernahmegesuchs
- Art. 8 Fristen
- Art. 9 Rechtsausschluss der Rückübernahmeverpflichtung
- Art. 10 Durchbeförderung
- Art. 11 Erlittene und verursachte Schäden
- Art. 12 Datenschutz
- Art. 13 Kosten
- Art. 14 Expertenausschuss
- Art. 15 Unberührtheitsklausel
- Art. 16 Anwendungsprotokoll
- Art. 17 Territoriale Anwendung
- Art. 18 Inkrafttreten
- Art. 19 Suspendierung und Kündigung
- Art. 20 Verwahrer
- Unterschriften
- Protokoll über die Anwendung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux-Staaten (das Königreich Belgien, das Grossherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Art. 1 Gesuch
- Art. 2 Beweismittel für Drittstaatsangehörige
- Art. 3 Antwort auf das Gesuch
- Art. 4 Reiseausweis
- Art. 5 Rückübernahmeverfahren
- Art. 6 Begleitung
- Art. 7 Grenzübergänge
- Art. 8 Zuständige Behörden
- Art. 9 Expertenausschuss
- Art. 10 Schlussbestimmung
- Anhang 1
- Abkommen
- zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux-Staaten (Königreich Belgien, Grossherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Rückübernahmegesuch
- A – Daten bezüglich der rückzuübernehmenden Person ⁷
- B – Angaben über minderjährige Kinder ⁸ , ⁹
- C – Dokumente, anhand deren die Staatsangehörigkeit der betreffenden Person festgestellt oder glaubhaft gemacht werden kann ¹⁰
- D – Falls vorhanden Informationen über Visa oder Aufenthaltstitel der rückzuübernehmenden Person ¹¹
- E – Beweismittel, nach denen die Bedingungen für eine Rückübernahme erfüllt sind ¹²
- F – Begründung
- G – Datum und Unterschrift
- H – Empfangsbestätigung des Gesuchs
- I – Antwort zum Gesuch
- Anhang 2
- Abkommen
- zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Benelux-Staaten (Königreich Belgien, Grossherzogtum Luxemburg, Königreich der Niederlande) über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
- Anmeldung der Rückreise
- A – Daten bezüglich der rückzuübernehmenden Person
- B – Information über die Antwort auf das Rückübernahmegesuch
- C – Vorgeschlagene Modalitäten für die Rückübernahme
- D – Besondere Bestimmungen
- E – Bemerkungen
- F – Datum und Unterschrift
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