Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik De... (0.360.136.1) 
                
                
            INHALT
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit (Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag)
- Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende polizeiliche und justitielle Zusammenarbeit (Schweizerisch-deutscher Polizeivertrag)
 - Kapitel I Abstimmung in grundsätzlichen Sicherheitsfragen
 - Art. 1 Gemeinsame Sicherheitsinteressen
 - Art. 2 Gemeinsame Sicherheitsanalyse
 - Kapitel II Allgemeine Zusammenarbeit der Polizeibehörden
 - Art. 3 Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung
 - Art. 4 Zusammenarbeit auf Ersuchen
 - Art. 5 Ausschreibung von Personen zur Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung
 - Art. 6 ⁸
 - Art. 7 Übermittlung von Daten zur Einreiseverweigerung
 - Art. 8 Sachfahndung
 - Art. 9 Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten
 - Art. 10 Polizeiliche Hilfe bei Gefahr im Verzug
 - Art. 11 Informationsübermittlung ohne Ersuchen
 - Art. 12 Zustellung von gerichtlichen und anderen behördlichen Schriftstücken
 - Art. 13 Aus- und Fortbildung
 - Kapitel III Besondere Formen der Zusammenarbeit
 - Art. 14 Observation zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung
 - Art. 15 Observation zur Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung
 - Art. 16 Nacheile
 - Art. 17 Verdeckte Ermittlungen zur Aufklärung von Straftaten
 - Art. 18 Verdeckte Ermittlungen zur Verhinderung von Straftaten von erheblicher Bedeutung
 - Art. 19 Kontrollierte Lieferung
 - Art. 20 Gemeinsame Einsatzformen; grenzüberschreitende Fahndungsaktionen
 - Art. 21 Austausch von Beamten ohne Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse
 - Art. 22 Austausch von Beamten mit Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse
 - Art. 23 Zusammenarbeit in gemeinsamen Zentren
 - Art. 24 Hilfeleistung bei Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen
 - Art. 25 Einsatz von Luft- und Wasserfahrzeugen
 - Kapitel IV Datenschutz
 - Art. 26 Zweckbindung
 - Art. 27 Zusätzliche Bestimmungen
 - Art. 28 Datenbearbeitung auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates
 - Kapitel V Rechtsverhältnisse bei Amtshandlungen im anderen Vertragsstaat
 - Art. 29 Einreise und Aufenthalt
 - Art. 30 Tragen von Uniformen und Mitführen von Dienstwaffen
 - Art. 31 Fürsorge und Dienstverhältnisse
 - Art. 32 Haftung
 - Art. 33 Rechtsstellung der Beamten im Bereich des Strafrechts
 - Kapitel VI Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften des Strassenverkehrs
 - Art. 34 ¹³
 - Art. 35 Mitteilungen aus dem Fahrzeugregister, Nachermittlungen
 - Art. 36 ‒ 41 ¹⁶
 - Kapitel VII Durchführungs- und Schlussbestimmungen
 - Art. 42 Ausnahmeregelung
 - Art. 43 Anwendung und Fortentwicklung des Vertrages
 - Art. 44 Einbeziehung der Zollverwaltung
 - Art. 45 Kosten ¹⁸
 - Art. 46 Verkehrssprache
 - Art. 47 Durchführungsvereinbarungen für die Grenzgebiete
 - Art. 48 Verhältnis zu anderen Regelungen
 - Art. 49 Änderungen von Behördenbezeichnungen und Gebietskörperschaften
 - Art. 50 Inkraftsetzen, Kündigung